Das Bundesamt für Migration (BFM) hat am 16. Oktober 2008 die Öffentlichkeit orientiert, dass eine Notunterkunft der Armee für neu ankommende Asylsuchende in der Truppenunterkunft auf dem Gubel (ZG) anfangs November eröffnet wird.
Abklärungen durch das BFM und des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) haben ergeben, dass die vorgesehene Unterbringung von Asylsuchenden eine Nutzungsänderung darstellt und das kantonale Planungs- und Baubewilligungsverfahren zur Anwendung kommt. Das BFM wird erst nach dem rechtskräftig abgeschlossenen kantonalen Verfahren Asylsuchende auf dem Gubel unterbringen. Dadurch verzögert sich die Eröffnung der Notunterkunft auf dem Gubel.
Letzte Änderung 27.10.2008