Massnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration

Bern. Das Schweizerische Grenzwachtkorps und das Bundesamt für Migration (BFM) führen seit September 2008 gezielte Aktionen zur Bekämpfung der illegalen Migration durch. Erste Resultate stimmen optimistisch.

Das Schweizerische Grenzwachtkorps (GWK) und das Bundesamt für Migration (BFM) führen seit Anfang September 2008 Aktionen zur Bekämpfung der illegalen Migration durch. Diese Massnahmen wurden aufgrund des derzeit erhöhten Migrationsdruckes und der steigenden Anzahl von Asylgesuchen in der Schweiz eingeleitet.

Die Zusammenarbeit zwischen GWK und BFM wurde für diese Aktionen vor allem in den Bereichen Lagebeurteilung, Informationsaustausch und Einsatzkooperation intensiviert. Dadurch konnte die Effizienz bei den Situationsanalysen und dem Mitteleinsatz gesteigert werden. Durch die Schwergewichtsbildung des GWK wurden im Rahmen der Aktionen besonders die Bereiche Strassen- und Bahnverkehr sowie grüne Grenze intensiver kontrolliert. Dabei konnte das GWK im September und Oktober 412 gefälschte Identitätsdokumente sicherstellen und 320 illegale Einreisen verhindern.

In den 4 Empfangs- und Verfahrenszentren für Asylsuchende des Bundes (EVZ Basel, Chiasso, Kreuzlingen, Vallorbe) konnten durch Abfragen im AFIS (Automatisches Fingerabrucksystem) auch die Reiserouten der Asylbewerber besser nachvollzogen und eruiert sowie schon frühere illegale Einreiseversuche aufgedeckt werden. Der Erfolg der verstärkten Zusammenarbeit zwischen GWK und BFM zeigt sich insbesondere beim Abgleich der vom GWK und dem BFM registrierten Fingerabdrücke. Wurden in den vergangenen Jahren durch das BFM in den Asylzentren monatlich nur rund 55 Übereinstimmungen von Fingerabdrücken zu vorgängigen Kontrollen durch das GWK registriert, erhöhte sich die Trefferquote auf 158 im September respektive 181 im Oktober 2008 deutlich.

Die positiven Überprüfungsergebnisse verbessern die Chancen, die betroffenen Personen gestützt auf die bestehenden Rückübernahmeabkommen in Drittstaaten zurück zu führen.

Letzte Änderung 13.11.2008

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