Neues Rückübernahmeabkommen mit Rumänien tritt in Kraft

Bern. Das neu verhandelte Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und dem EU-Mitgliedstaat Rumänien tritt am 18. Januar 2009 in Kraft.

Das Rückübernahmeabkommen mit Rumänien wurde auf der Basis von EU-Standard-Regelungen ausgestaltet. Es ersetzt das Abkommen aus dem Jahre 1996. Neu können nicht nur Bürgerinnen und Bürger aus Rumänien mit illegalem Aufenthalt in der Schweiz, sondern auch Drittstaatsangehörige in dieses Land zurückgeführt werden. So kann zusätzlich eine wichtige Kategorie von Personen zurückgeführt werden, welche Rumänien lediglich als Transitland benutzen. Damit konnte eine wesentliche Verbesserung des bisherigen Abkommens erzielt werden.

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und der rumänische Minister des Innern und der Verwaltungsreform, Cristian David, haben am 13. Juni 2008 in Zürich das neue Rückübernahmeabkommen unterzeichnet.

Letzte Änderung 16.01.2009

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