Achtes Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitabkommen Schweiz - EU

Bern. Auch in diesem Jahr fällt die Bilanz betreffend Umsetzung des Freizügigkeitsabkommen (FZA), sieben Jahre nach seiner Inkraftsetzung, positiv aus. Der Gemischte Ausschuss hat am Mittwoch unter günstigen Begleitumständen getagt, hat doch das Schweizer Volk kürzlich entschieden, den bilateralen Weg mit der EU fortzusetzen und das Abkommen auf Bulgarien und Rumänien auszudehnen.

Während dem Treffen wurden vor allem die Modalitäten der Weiterführung und Ausdehnung des FZA, die Entwicklung der Einwanderung im Zeitraum 2008/2009, die flankierenden Massnahmen und der Stand der Anpassungsarbeiten bezüglich sozialer Sicherheit und Anerkennung der Diplome besprochen.

Trotz schwieriger Wirtschaftslage, sind die mit dem FZA gemachten Erfahrungen auch in diesem Jahr positiv. Zum zweiten Jahr in Folge seit der Einführung der vollen Freizügigkeit für die Bürger der 15 alten EU-Staaten, sowie von Malta und Zypern und der EFTA (EU-17/EFTA), entwickelte sich die Einwanderung im Verhältnis zur Konjunktur und zur Arbeitskraftnachfrage der Wirtschaft. Von Ende Juni 2008 bis Ende Mai 2009 wurden 59'742 neue Aufenthaltsbewilligungen (Bewilligung B, mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren) erteilt, was im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2007/2008 einem beträchtlichen Rückgang entspricht (-37%). Die Anzahl erteilter Kurzaufenthaltsbewilligungen (Bewilligung L, mit einer Gültigkeitsdauer von 4 bis 12 Monaten) ist in den letzten zwölf Monaten von 61'970 (Zeitraum 2007/2008) auf 56'818 gesunken. In diesem Zusammenhang begrüsst die EU Kommission den jüngsten Entscheid des Bundesrats, auf die Anrufung der Ventilklausel, die es erlaubt hätte, gegenüber den obgenannten Bürger wieder Kontingente einzuführen, zu verzichten.

Der Gemischte Ausschuss hat den Entscheid des Bundesrates besprochen, die Zulassungsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt für die Bürger von acht der zehn Staaten, die der EU 2004 beigetreten sind (alle ausser Malta und Zypern; EU-8), bis 2011 aufrechtzuerhalten. Im Zeitraum 2008/2009 betrug die Nutzungsquote der B Bewilligungen mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren 88 %. In Anbetracht der Auswirkungen einer vollständigen Öffnung des Arbeitsmarktes für diese Kategorie von ausländischen Arbeitskräften, hält der Bundesrat die Fortführung der Zulassungsbeschränkungen für gerechtfertigt.

Im Rahmen der flankierenden Massnahmen hat die Schweiz mit ihren europäischen Partnern aktiv an der Verbesserung der Umsetzung gearbeitet. Die Resultate, die dabei im Rahmen der dritten trinationalen Konferenz Deutschland-Österreich-Schweiz im Mai 2009 erzielt wurden, erlauben es die bestehenden Regeln zu präzisieren und zu harmonisieren. Gespräche werden noch über die Hindernisse für schweizerische Dienstleistungsunternehmen in den Nachbarländern geführt. Ein tripartites Treffen zwischen den Wirtschaftsministern Deutschlands, Österreichs und der Schweiz wird am 26. und 27. Juni 2009 in Luzern stattfinden.

Im Bereich der Anerkennung von Diplomen, ist die schweizerische Delegation der Ansicht, dass für die Übernahme des in der EU seit Oktober 2007 existierenden Systems keine institutionellen Hindernisse mehr bestehen. Der Anhang III des FZA muss jedoch noch angepasst werden.

Den Vorsitz des Gemischten Ausschusses hatte dieses Jahr der Vertreter der europäischen Delegation, Matthias Brinkmann, Chef der für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWG) und der EFTA zuständigen Einheit der Generaldirektion Aussenbeziehungen der europäischen Kommission. Die schweizerische Delegation wurde erstmals von Mario Gattiker, Vize-Direktor des Bundesamtes für Migration (BFM), geführt.

Letzte Änderung 17.06.2009

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