Verstorbener Ausschaffungshäftling identifiziert

Bern. Ein nigerianischer Ausschaffungshäftling ist am 17. März kurz vor dem Start eines Sonderfluges nach Nigeria (Lagos) auf dem Flughafengelände verstorben. Die Identität des Verstorbenen steht nun fest.

Die nigerianischen Behörden haben die entsprechenden Abklärungen vorgenommen und dem Bundesamt für Migration Name und Familienzugehörigkeit des Verstorbenen mitgeteilt.

Bei dem Verstorbenen handelte es sich um einen abgewiesenen nigerianischen Asylbewerber ohne gültige Reisepapiere (Pass, Identitätskarte), der mit einem Sonderflug nach Nigeria (Lagos) zurückgeführt werden sollte. Personen, die über keine Reisepapiere verfügen, bzw. sich dieser willentlich entledigen, müssen im Vorfeld eines Sonderfluges von den Behörden des Herkunftsstaats als Staatsangehörige identifiziert werden. Anschliessend erhalten sie Ersatz-Reisepapiere (Laisser-Passer). Die Ersatzreisepapiere sind auf den von ihnen angegebenen Namen ausgestellt.

Das BFM ist weiterhin in engem Kontakt mit den nigerianischen Behörden. Auf die Durchführung von Sonderflügen wird weiterhin verzichtet.

Letzte Änderung 01.04.2010

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