Neuntes Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU

Bern. Im Rahmen des neunten Treffens des Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU ziehen die Delegationen eine überwiegend positive Bilanz. Die Personenfreizügigkeit hat sich auch in Zeiten der Rezession bewährt.

Rund ein Jahr nach der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) auf Bulgarien und Rumänien fällt die Bilanz der Personenfreizügigkeit generell positiv aus. Zu diesem Schluss kamen heute die Delegationen der Schweiz und der EU im Rahmen des neunten Gemischten Ausschusses des FZA in Brüssel.

Anlässlich der Sitzung wurden vor allem die Entwicklung der Einwanderung im Zeitraum 2009/2010, Umsetzungsfragen im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung und der Stand der Anpassungsarbeiten bezüglich der Anhänge II und III (Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit und die gegenseitige Anerkennung der Berufsdiplome) besprochen.

Seit der Einführung der vollen Freizügigkeit für die Bürgerinnen und Bürger der 15 alten EU-Staaten, sowie von Malta, Zypern und der EFTA (EU-17/EFTA) am 1. Juni 2007, entwickelte sich die Einwanderung im Verhältnis zur Konjunktur und zur Arbeitskraftnachfrage der Wirtschaft. Von anfangs Juni 2009 bis Ende Mai 2010 wurden 47’766 neue Aufenthaltsbewilligungen (Bewilligung B, mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren) erteilt, was im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2008/2009 erneut einem Rückgang von 20% entspricht. Die Anzahl erteilter Kurzaufenthaltsbewilligungen (Bewilligung L, mit einer Gültigkeitsdauer von 4 bis 12 Monaten) ist in den letzten zwölf Monaten von 56’818 (Zeitraum 2008/2009) auf 51'141 gesunken. Die Kontingente für Staatsangehörige aus der EU-8 wurden im vergangenen Jahr (Juni 2009 bis Mai 2010) nicht ausgeschöpft.

Bei den Staatsangehörigen aus den EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien waren im Zeitraum anfangs Juni 2009 bis Ende Mai 2010 die Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen (B) zu 100% ausgeschöpft (362 B-Bewilligungen), während die Ausschöpfungsrate bei den Kurzaufenthaltskontingenten bei knapp 90% lag (3155 L-Bewilligungen).

Die Schweiz hat im Dialog mit ihren europäischen Partnern in den letzten Jahren aktiv an der Verbesserung der Umsetzung der flankierenden Massnahmen gearbeitet. So konnten im Rahmen der regelmässigen Treffen der trinationalen Konferenzen Deutschland-Österreich-Schweiz beim Vollzug der flankierenden Massnahmen Fortschritte erzielt und die Rechtssicherheit für Entsendebetriebe erhöht werden.

Die schweizerische Delegation ihrerseits hat die Kommission auf die laufenden Gespräche mit den Mitgliedstaaten hingewiesen, die mit dem Ziel geführt werden, die bestehenden Probleme, so u. a. im Bereich der Urlaubskassen oder der Garantien für Baudienstleistungen zu lösen. Die beiden Delegationen haben vereinbart, die noch ausstehenden technischen Fragen auf bilateraler Ebene weiter zu verfolgen.

Die regelmässige Aktualisierung der Anhänge garantiert das einwandfreie Funktionieren des Abkommens. Die Anpassungen der Anhänge II (Sozialversicherungen) und III (Diplomanerkennung) an die Weiterentwicklungen des EU-Rechts sind weitgehend bereinigt und bereit für die internen Genehmigungsverfahren in der EU und in der Schweiz.

Der Vorsitz des Gemischten Ausschusses wurde durch den Leiter der Schweizer Delegation, Mario Gattiker, Vizedirektor des Bundesamtes für Migration, wahrgenommen. Die EU-Delegation wurde erstmals von Gianluca Grippa, Leiter der für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der EFTA zuständigen Einheit der Generaldirektion Aussenbeziehungen (RELEX) der Europäischen Kommission, geführt.

Letzte Änderung 16.06.2010

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