Die vom Bundesamt für Migration (BFM) in Auftrag gegebene Studie zeigt auf, dass bereits vor Inkrafttreten des FZA trendmässig mehr hoch- als tiefqualifizierte Personen in die Schweiz einwanderten. In den 90er-Jahren erfolgte die Zuwanderung hauptsächlich aus dem europäischen Nicht-EU/EFTA-Raum, insbesondere aus dem ehemaligen Jugoslawien. Im Jahr 2000 setzte die Zuwanderung aus dem EU-17/EFTA-Raum1) ein. Seit Inkrafttreten des FZA im Jahr 2002 stammen 80% dieser Zuwanderer aus dem nördlichen EU-17/EFTA-Raum und sind mehrheitlich gut qualifiziert. Das FZA hat massgeblich zu dieser Entwicklung beigetragen.
Die konjunkturelle Entwicklung in der Schweiz übt einen Einfluss auf die Zu- und Rückwanderung von Personen aus dem EU-17/EFTA-Raum aus. Die Zuwanderung wurde dabei stärker von der Wirtschaftslage beeinflusst als die Rückwanderung, d.h. während der Krise sind weniger Personen in ihre Heimatstaaten zurückgekehrt als erwartet. Die wirtschaftliche Situation in der Schweiz wirkt sich somit stärker auf die Zu- und Rückwanderungen von EU-17/EFTA-Staatsangehörigen aus als die wirtschaftliche Lage in den Heimatstaaten der Migrantinnen und Migranten.
Die ausländische Wohnbevölkerung hat seit 1991 wegen der Nettozuwanderung (Zuwanderungen minus Rückwanderungen) um gut 768'000 Personen zugenommen. Die positive Wanderungsbilanz der EU-17/EFTA-Staatsangehörigen ist nicht auf eine gestiegene Zuwanderung zurückzuführen, sondern in erster Linie darauf, dass die Personen länger in der Schweiz bleiben (gestiegene Sesshaftigkeit).
Hohe Erwerbstätigkeit der EU17/EFTA-Angehörigen in der Schweiz
Die Studie zeigt zudem auf, dass die Personen aus dem EU-17/EFTA-Raum überdurchschnittlich erwerbstätig sind. Die Erwerbsquote liegt bei 80%. Arbeitslose aus einem EU17/EFTA-Land brauchten im Zeitraum 1992-2009 im Mittel 9,6 Monate, um eine neue Stelle zu finden. Arbeitslose Schweizer brauchen 8,4 Monate. Seit dem Inkrafttreten des FZA hat sich die Dauer der Stellensuche von Personen aus einem EU17/EFTA-Land gegenüber derjenigen der Schweizer deutlich verbessert.
Weiter kommt die Studie zum Schluss, dass das FZA keinen unmittelbaren Einfluss auf die Arbeitslosigkeit hatte. Der Anteil der neu zugewanderten ausländischen Arbeitskräfte, die innerhalb eines Jahres arbeitslos werden, ist seit 2003 von 10,8% auf 6,7% gesunken.
Das FZA hatte zudem keinen statistisch nachweisbaren Einfluss auf das Lohngefälle zwischen Schweizer und EU-17/EFTA-Staatsanghörigen. Einzig bei den niedrig qualifizierten ausländischen Arbeitskräften von ausserhalb des EU-17/EFTA-Raums waren lohnsenkende Auswirkungen statistisch nachzuweisen.
1) EU-17/EFTA = Frankreich, Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Portugal, Vereinigtes Königreich, Irland, Dänemark, Schweden, Finnland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Griechenland, Zypern, Malta, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Letzte Änderung 24.05.2011
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