Zentrale Visa-Datenbank erfolgreich eingeführt

Bern. Die Schweiz hat heute die neue zentrale Visa-Datenbank, das so genannte Visuminformationssystem (VIS), erfolgreich eingeführt. Gleichzeitig wurde das schweizerische VIS an die neue, europäische Visumsdatenbank angeschlossen. Das VIS ist ein wesentlicher Bestandteil der gemeinsamen Visumspolitik der Schengen-Staaten. Es erleichtert das Verfahren zur Visumerteilung und erhöht die Sicherheit.

Das System umfasst neben den Daten des Visumantragsformulars auch zehn Fingerabdrücke sowie ein Gesichtsbild der Antragssteller. Die Visadaten aller Schengen-Staaten werden zentral gespeichert und der Visumantragsteller kann mittels biometrischer Daten identifiziert werden. So können Betrugsversuche frühzeitig erkannt werden. Das so genannte "Visa-Shopping", das heisst Mehrfachgesuche auf verschiedenen Botschaften, ist dadurch nicht mehr möglich.

Das VIS gibt zudem Hinweise darüber, ob früher ausgestellte Visa rechtmässig verwendet wurden. Davon profitieren Vielreisende, deren Gesuche effizienter behandelt werden können. Das VIS schützt die Reisenden auch generell, weil sie aufgrund der biometrischen Daten als rechtmässige Inhaber des Visums bestimmt werden können. Dem gegenüber sind Personen mit gefälschten Reisedokumenten bei der Einreise in den Schengenraum leichter zu eruieren.

Die Daten können zudem im Falle eines Asylgesuches in der Schweiz bei der Suche nach dem zuständigen Dublin-Staat von Nutzen sein. Zugang zu den Informationen im VIS haben auch die Behörden, welche für Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten zuständig sind. Ihr Zugriff erfolgt via die Einsatzzentrale des Bundesamtes für Polizei (fedpol). Das schweizerische VIS wurde durch den Europäischen Aussengrenzenfonds mitfinanziert.

Anschluss an das Europäische System

In einem ersten Schritt wurden die Schweizerischen Auslandvertretungen in Nordafrika, die grösseren Flughäfen in der Schweiz und die Visumsstellen der Kantone an die zentrale europäische Datenbank angeschlossen. Der Anschluss aller übrigen Auslandvertretungen erfolgt gestaffelt innert zwei Jahren.

Am 23. September 2011 hat der Bundesrat beschlossen die Verordnung über das Visa-Informationssystem und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen auf den 11. Oktober 2011 in Kraft zu setzen.

Letzte Änderung 11.10.2011

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