Striktere Regelung der Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen: Anhörungsverfahren
Seit dem 1. März 2010 können vorläufig aufgenommene Personen uneingeschränkt ins Ausland reisen. Zweck dieser Massnahme war die Förderung der Integration dieser Personen. Das Fehlen jeglicher Reiseeinschränkung wurde indes in mehreren politischen Vorstössen kritisiert. Zudem wurde festgestellt, dass Personen mit Status F zunehmend in ihre Heimatstaaten reisen. Vereinzelt gab es auch Missbrauchsfälle.
Eine Arbeitsgruppe des BFM, in der auch Vertreter der Kantone mitwirkten, hat die RDV eingehend geprüft. Es hat sich gezeigt, dass eine striktere Regelung der Reisegründe für vorläufig Aufgenommene angezeigt ist.
Zudem soll Personen mit Status N oder F, die nicht im Besitz heimatrechtlicher Dokumente sind, ein biometrischer Pass für Ausländer ausgestellt werden. Dies geschieht allerdings nur, wenn das BFM eine Reise bewilligt hat. Somit ist gewährleistet, dass nur Personen mit einer Reisebewilligung aus der Schweiz aus- und wieder in die Schweiz einreisen.
Ausserdem wird die Einführung einer neuen Gebühr vorgeschlagen. Diese soll bei allen ablehnenden Entscheiden betreffend Erteilung von Reisedokumenten erhoben werden können.
Die kantonalen Migrationsämter, die interessierten Kreise und die politischen Parteien können bis am 12. März 2012 zur revidierten Verordnung Stellung nehmen.
Letzte Änderung 13.01.2012