Rückübernahmeabkommen mit Mazedonien unterzeichnet

Bern. Die mazedonische Innenministerin Gordana Jankuloska und der Schweizer Botschafter Stefano Lazzarotto haben heute in Skopje ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Dieses Abkommen regelt die Rückübernahme von eigenen Staatsangehörigen sowie von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen.

Das heute unterzeichnete Abkommen ersetzt das bisherige vom 16. April 1998 und enthält eine gegenseitige Rückübernahmeverpflichtung für eigene Staatsangehörige. Zudem können auch Drittstaatenangehörige und Staatenlose in dieses Land zurückgeführt werden, wenn diese die Bedingungen für die Einreise oder den Aufenthalt in der Schweiz nicht oder nicht mehr erfüllen. So kann zusätzlich eine wichtige Kategorie von Personen zurückgeführt werden, welche Mazedonien lediglich als Transitland benutzt.

Das Abkommen entspricht damit den europäischen Standards und vervollständigt die Instrumente, welche der Schweiz bei der Bekämpfung der irregulären Migration bereits zur Verfügung stehen. Die Schweiz hat bisher 46 derartige Abkommen unterzeichnet.

Letzte Änderung 16.03.2012

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