Zwischenbericht: Umsetzung der Neustrukturierung im Asylbereich

Bern. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), die Konferenz der Schweizerischen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und das Bundesamt für Migration (BFM) haben heute einen Zwischenbericht der Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone zur Neustrukturierung des Asylbereichs präsentiert. Sie legten dabei erste Umsetzungsvorschläge vor.

Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, bis Ende 2012 eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Asylgesetzes und zu möglichen Beschleunigungsmassnahmen zu erarbeiten. Ende Januar 2012 wurde dazu eine gemischte Arbeitsgruppe Bund / Kantone, bestehend aus SODK, KKJPD und BFM unter der gemeinsamen Leitung des Präsidenten der KKJPD, Regierungsrat Hans-Jürg Käser, und des Direktors des BFM, Mario Gattiker, eingesetzt. Diese legt nun einen Zwischenbericht vor.

Verfahrenszentren: Wichtigste Akteure am gleichen Ort

Die Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass die angestrebte Verfahrensbeschleunigung nur erreicht werden kann, wenn sich die wichtigsten Akteure (Asylsuchende, Mitarbeitende des Asylverfahrens, Rechtsvertretung) am gleichen Ort befinden. Eine zu grosse räumliche Distanz verunmöglicht ein zeitlich klar strukturiertes Verfahren und verursacht organisatorischen Mehraufwand.

Die Verfahrenszentren müssen für eine optimale Organisation eine bestimmte Grösse aufweisen. Verfahrenszentren in der Grösse wie in den Niederlanden erachtet die Arbeitsgruppe in der Schweiz als nicht realistisch. Für die Schweiz wäre die Schaffung von Verfahrenszentren insbesondere durch einen Ausbau der heutigen Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) denkbar. Besondere Wartezentren für gewisse Dublin-Fälle und separate Unterbringungszentren für Renitente sollen geprüft werden. Die Arbeitsgruppe ist der Ansicht, dass die heutigen gesetzlichen Bestimmungen für praktikable und rasche Lösungen im Unterbringungsbereich nicht ausreichend sind. Sie ist sich einig, dass die hierzu notwendigen gesetzlichen Bestimmungen so rasch wie möglich zu schaffen sind.

Getaktetes Verfahren

Das ordentliche Verfahren soll neu nach einem festgelegten Zeitplan durchgeführt werden (getaktetes Verfahren). Die Arbeitsgruppe schlägt die Einführung einer Vorbereitungsphase und eine systematische Dokumentenprüfung vor. Dies bedingt einen umfassenden unentgeltlichen Rechtsschutz. Ist ein Wegweisungsvollzug ab Verfahrenszentren möglich, sollen die Standortkantone dafür zuständig sein. Die freiwillige Rückkehr soll durch eine individuelle Rückkehrberatung gefördert werden. Beschleunigungsmassnahmen, die bereits heute möglich sind, sollen möglichst rasch umgesetzt werden (z.B. verbesserte EDV-Unterstützung bei Geschäftsabläufen, e-Dossier, zeitlich klar strukturierte Verfahrensabläufe).

Verhältnis der Beschleunigungsmassnahmen zur laufenden Asylgesetzrevision

In der laufenden Revision des Asylgesetzes sind bereits viele der Gesetzesänderungen vorgesehen, welche für die Neustrukturierung des Asylbereiches erforderlich sind. Dies gilt insbesondere in den Bereichen Verfahrensbeschleunigung, Beschwerdeverfahren und Rechtsschutz. Die vorgeschlagenen Finanzierungsbestimmungen für die Standortkantone von Verfahrenszentren (im Bereich Sicherheit und Beschäftigung) sowie die Finanzierung von Haftplätzen verbessern ferner das Verfahren und den Vollzug.

Es steht noch nicht fest, wann die laufende Asylgesetzrevision in Kraft tritt und wie sich die Vorlage in wichtigen Punkten entwickelt. Die Arbeitsgruppe erachtet eine zeitgleiche Beendigung der laufenden Asylgesetzrevision und eine Vernehmlassung zu einer neuen Asylgesetzrevision als nicht opportun. Der Zeitplan ist entsprechend anzupassen.

Weiteres Vorgehen

Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, die zu vertiefenden Fragen bis Mitte Oktober 2012 zu klären und einen Schlussbericht vorzulegen. Der Zeitplan über das weitere Vorgehen wird voraussichtlich zusammen mit diesem Schlussbericht vorgelegt.

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, dass sich die beteiligten Partner der Arbeitsgruppe (KKJPD, SODK, EJPD) im Rahmen einer Asylkonferenz im November 2012 auf zentrale Eckwerte einer Neustrukturierung einigen. Danach soll die Neustrukturierung möglichst rasch im Rahmen eines Pilotprojektes getestet werden.
  

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Letzte Änderung 02.07.2012

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