Schlussbericht zur Neustrukturierung im Asylbereich liegt vor

Bern. Die Arbeitsgruppe Bund/Kantone hat Vorschläge erarbeitet, um die Asylverfahren erheblich zu beschleunigen. Die Vorschläge basieren auf der Erkenntnis, dass die weitherum geforderte Verfahrensbeschleunigung nur erreicht werden kann, wenn sich die wichtigen Akteure am selben Ort befinden. Dafür sind mehr Plätze in Bundeszentren notwendig. Ein ordentliches erstinstanzliches Verfahren soll beim Bund künftig acht Arbeitstage dauern, der Rechtsschutz für die Asylsuchenden wird ausgebaut. Die Arbeitsgruppe hat gestern ihren Schlussbericht zuhanden der Kantonsregierungen verabschiedet.

Eine zu grosse räumliche Distanz sowie das heutige System der Verteilung von Asylsuchenden auf die Kantone verunmöglichen ein zeitlich klar strukturiertes Verfahren – und verursachen organisatorischen Mehraufwand. Deshalb müssen sich die am Verfahren beteiligten Personen (Asylsuchende, Mitarbeitende des Asylverfahrens, Rechtsvertreter, Dolmetscher) am gleichen Ort befinden, wenn die Verfahrensdauer verkürzt werden soll. Zudem müssen die Abläufe optimal organisiert sein, was wiederum bedingt, dass die Verfahrenszentren eine bestimmte Grösse aufweisen.

Künftig würden gemäss Arbeitsgruppe rund 60 Prozent aller Verfahren in Bundeszentren durchgeführt und abgeschlossen, nur rund 40 Prozent der Asylsuchenden würden auf die Kantone verteilt. Deshalb müssen in den Bundeszentren mehr Plätze zur Verfügung stehen. Die Arbeitsgruppe schlägt in ihrem Bericht zwei Varianten für den Ausbau an Bundesunterkünften vor: Variante A sieht fünf Zentren mit je 1200 Plätzen vor. Bei Variante B werden fünf Regionen mit mehreren Zentren gebildet, die idealerweise je rund 400 Plätze aufweisen. Die Arbeitsgruppe ist der Ansicht, dass in der Schweiz Grosszentren mit mehr als tausend Plätzen nicht durchsetzbar sind und empfiehlt deshalb Variante B.

Getaktetes Verfahren

Das ordentliche Verfahren soll neu nach einem festgelegten Zeitplan durchgeführt werden (getaktetes Verfahren). Die Arbeitsgruppe propagiert die Einführung einer Vorbereitungsphase mit systematischer Dokumentenprüfung. Das ordentliche Verfahren dauert einschliesslich der Beschwerde- und Vollzugsphase maximal 100 Kalendertage (Vorbereitungsphase 21 Kalendertage (KT); erstinstanzliches Asylverfahren 10 KT; Beschwerdephase 9 KT; Beschwerdeentscheid und Vollzugsphase 60 KT). Ein  Verfahren im Rahmen des Dublin-Abkommens mit einer Überstellung ins Erstaufnahmeland nimmt höchstens 100 bis 140 Kalendertage in Anspruch. Ist eine Wegweisung ab Verfahrenszentrum möglich, sollen die Standortkantone dafür zuständig sein. Die freiwillige Rückkehr wird wie heute durch eine individuelle Rückkehrberatung und mittels Rückkehrhilfe gefördert. Als flankierende Massnahme zur Beschleunigung wird der Rechtsschutz ausgebaut: Mittellose Asylsuchende haben im ordentlichen Verfahren Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung.

Weiteres Vorgehen

Der Bericht der Arbeitsgruppe Bund/Kantone geht zurück auf einen Auftrag des Bundesrats, der vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement eine Vernehmlassungsvorlage zu möglichen Beschleunigungsmassnahmen erwartet. In der gemischten Arbeitsgruppe wirkten Vertreter der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), Mitglieder der kantonalen Konferenz der Sozialdirektoren (SODK)  sowie Vertreter des Bundes mit. Sie stand unter der gemeinsamen Leitung des Präsidenten der KKJPD, Regierungsrat Hans-Jürg Käser, und des Direktors des Bundesamts für Migration, Mario Gattiker.

Der erarbeitete Bericht ist gestern durch den Lenkungsausschuss (bestehend aus KKJPD, SODK und EJPD) zuhanden der Kantonsregierungen verabschiedet worden. Nun sollen die fürs Dossier zuständigen Regierungsräte im Rahmen einer nationalen Asylkonferenz im Januar 2013 die Vorschläge im Bericht diskutieren und sich anschliessend auf zentrale Eckwerte zur Neustrukturierung des Asylbereichs einigen.

Letzte Änderung 23.11.2012

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