Medienmitteilungen, Der Bundesrat, 19.12.2012
Berichterstattung über die Unterbringung von Asylsuchenden
Schlagwörter: Asyl
Am 2. März 2012 beauftragte der Bundesrat das VBS, dem EJPD militärische Unterkünfte für Asylsuchende zur Verfügung zu stellen. Dabei sollten innerhalb von sechs Monaten 2000 zivil nutzbare Plätze für jeweils sechs Monate und bis Ende 2013 für jeweils drei Jahre weitere 2000 Plätze bereitgestellt werden. Zudem wurde das VBS beauftragt, Grossanlagen zur dauerhaften Abtretung ans BFM zu prüfen. Bei der Erfüllung des Auftrags stösst das VBS auf vergleichbare Schwierigkeiten wie die zivilen Behörden. In erster Linie erschweren die fehlende Zonenkonformität, baurechtliche Einschränkungen, politische Widerstände und die Kostenfolgen u. a. der feuerpolizeilichen Massnahmen die Inbetriebnahme von Armeeunterkünften.
Geänderte Rechtslage
Um die Nutzung bundeseigener Anlagen zu vereinfachen, erklärte das Parlament am 28. September 2012 mit Wirkung ab dem 29. September 2012 einzelne Bestimmungen der aktuellen Revision des Asylgesetzes für dringlich. Die dringlichen Änderungen schaffen die Möglichkeit, dass Bund und Kantone unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend bundeseigene Anlagen und Bauten ohne Bewilligungen von Kanton und Gemeinde bis zu drei Jahren zur Unterbringung von Asylsuchenden nutzen können. Diese Bestimmungen wurden auf drei Jahre befristet. Diese Rechtsänderungen wirkten sich unmittelbar und positiv auf die Suche nach geeigneten Unterkünften aus. Die Evaluation von militärischen Unterkünften für nur sechs Monate wurde daher eingestellt. Bereits erteilte Zusicherungen des Bundes werden aber eingehalten.
Berichterstattung zu den militärischen Anlagen
Seit dem Bundesratsbeschluss vom 2. März 2012 stellte das VBS insgesamt 530 zivil nutzbare Plätze für sechs Monate in fünf Anlagen zur Verfügung. Mit der Eröffnung von drei weiteren Unterkünften in der ersten Hälfte 2013 wird das VBS unter dem alten Recht insgesamt 966 zivil nutzbare Plätze bereitgestellt haben.
VBS und BFM prüfen zurzeit verschiedene Anlagen, welche sich für eine Nutzungsdauer von drei Jahren gemäss der neuen Regelung für die bewilligungsfreie Umnutzung (Art. 26a AsylG) eignen würden. Die gesetzlich vorgesehenen Konsultationen von Kantonen und Gemeinden sowie die Anzeige der Umnutzung werden von VBS und EJPD gemeinsam durchgeführt.
Einige militärische Grossanlagen (Potenzial mehr als 400 Plätze) werden einer Machbarkeitsprüfung unterzogen. DerBundesrat wird dazu im ersten Quartal 2013 erste Entscheide treffen.
Neustrukturierung des Asylwesens
Die Strategie des BFM orientiert sich an der beabsichtigten Neustrukturierung des Asylwesens. Mit dieser will der Bund die eigene Unterbringungskapazität deutlich erhöhen, um Asylsuchende, die keine Aussicht auf ein Bleiberecht haben, nicht auf die Kantone verteilen zu müssen. Stattdessen wird die Wegweisung ab Verfahrenszentrum vollzogen.
Um langfristig dieses Ziel zu erreichen wird das BFM auf dauerhaft nutzbare Unterkünfte angewiesen sein. Daher sollen Militäranlagen, die künftig nicht mehr gebraucht werden, zu Bundesverfahrenszentren umfunktioniert werden. Überdies werden auch leer stehende Hotels, Spitäler und andere geeignete Gebäude auf die Eignung als Asylunterkunft geprüft.
Weitere Infos
Dossier
nach oben Letzte Änderung 19.12.2012