Visaabkommen mit St. Vincent und den Grenadinen unterzeichnet

Bern. Markus-Alexander Antonietti, Schweizer Botschafter in Venezuela, in dessen Zuständigkeit auch St. Vincent und die Grenadinen liegt, und sein Amtskollege Andreas Wickham, Botschafter von St. Vincent und den Grenadinen in Venezuela, haben gestern in Caracas ein Abkommen über die Aufhebung der Visumpflicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Diplomanten-, Dienst- oder Amtspasses unterzeichnet.

Ab Inkrafttreten des Abkommens können Staatsangehörige beider Vertragsparteien, die einen gültigen nationalen Diplomaten-, Dienst- oder Amtspass einer Vertragspartei besitzen und Mitglied einer diplomatischen Vertretung, eines konsularischen Postens oder einer ständigen Mission ihres Staates sind, ohne Visum in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei einreisen und sich dort während der Dauer ihrer Funktion ohne Visum aufhalten.

Von der Visumpflicht befreit sind auch Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen nationalen Diplomaten-, Dienst- oder Amtspasses einer Vertragspartei, die in das Hoheitsgebiet des anderen Staates einreisen und sich dort während höchstens 90 Tagen aufhalten, um an einer Sitzung oder Konferenz teilzunehmen.

Mit Unterzeichnung des Schengen-Assoziierungsabkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, den Schengen-Besitzstand zu übernehmen. Dies gilt insbesondere für den Visumbereich, der unter anderem eine Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte in bestimmten Ländern beinhaltet. Die Visabestimmungen für Inhaberinnen und Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen kann die Schweiz hingegen weiterhin selbstständig festlegen und in entsprechenden bilateralen Abkommen regeln.

Die erhöhte Reisefreiheit für diese Personengruppe fördert die internationale Zusammenarbeit und stärkt die Position der Schweiz als Standort internationaler Organisationen.

Letzte Änderung 15.03.2013

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