Das BFM hat mit der Gemeinde Alpnach und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung (VBS) eine Vereinbarung getroffen, wonach die Truppenunterkunft Kleine Schliere für sechs Monate als Asylunterkunft genutzt werden kann. Die Unterkunft bietet Platz für 100 Asylsuchende. Wegen ihrer oberirdischen Lage eignet sie sich auch für die Beherbergung von Frauen und Kindern.
Eine Begleitgruppe aus Vertretern der Bevölkerung, der Gemeinde, des Bundes und der beauftragten Betreuungs- und Sicherheitsfirmen trifft sich regelmässig zum Erfahrungsaustausch und sorgt für optimale Abläufe. Die enge Zusammenarbeit ist allen Beteiligten ein zentrales Anliegen.
Gemeinnützige Arbeitseinsätze geplant
Für die Betreuung der Asylsuchenden und den Betrieb des Zentrums ist die Unternehmung ORS Service AG verantwortlich. Die ORS baut Beschäftigungsprogramme auf und sucht zusammen mit der Gemeinde Alpnach nach gemeinnützigen Arbeitseinsätzen für die Asylsuchenden. Denkbar sind Arbeiten wie die Erneuerung von Wanderwegen. Wie im revidierten Asylgesetz vorgesehen, zahlt der Bund dem Kanton eine Pauschale an die Kosten, die für die Beschäftigungsprogramme und die Sicherheit anfallen.
Dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung wird mit dem erarbeiteten Sicherheitskonzept Rechnung getragen. Das private Sicherheitsunternehmen Securitas wird rund um die Uhr präsent sein. Der Bevölkerung steht jeden Tag während 24 Stunden eine Hotline zur Verfügung, wo Probleme gemeldet werden können.
Wie in der Stadt Bremgarten enthält auch die Vereinbarung mit Alpnach Anmerkungen zu bestimmten Zonen. Es handelt sich hierbei um die Schul- und Sportanlagen, deren Benutzung der Allgemeinheit nicht unbeschränkt möglich ist. Asylsuchende, welche diese Anlagen wochentags nutzen möchten, sind gehalten, sich aus organisatorischen Gründen zuvor mit der Gemeinde abzusprechen.
Die Nutzung von privaten Grundstücken richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und Reglementen – diese verbieten allen Personen den Zutritt ohne Einwilligung des Eigentümers. Deshalb ist hier eine besondere Regelung nicht nötig. In einer früheren Version der Vereinbarung waren private Grundstücke lediglich pro memoria aufgeführt, um sicherzustellen, dass diesen Zonen im Sicherheitskonzept genügend Beachtung geschenkt wird. Dies ist aber auch ohne die Erwähnung in der Vereinbarung gewährleistet. Die Vereinbarung wurde dementsprechend angepasst. Die Zentrumsleitung wird die Asylsuchenden in diesem Sinne informieren.
Das BFM weist darauf hin, dass die überwiegende Mehrheit der Asylsuchenden keinerlei Anlass zu Beanstandungen gibt. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Betrieb von Bundesunterkünften sind positiv. Insbesondere die gemeinnützige Arbeit, die die Asylsuchenden im Rahmen der Beschäftigungsprogramme verrichten, wird von der Bevölkerung geschätzt.
Letzte Änderung 20.08.2013