Bundesamt für Migration hat Rückführungen nach Sri Lanka vorläufig ausgesetzt

Bern. Derzeit gibt es Berichte von Nicht-Regierungsorganisationen über einzelne sri-lankische Staatsangehörige, die nach ihrer Rückkehr von den Behörden inhaftiert und teils gefoltert worden seien. Das Bundesamt für Migration (BFM) lässt die ihm zugetragenen Fälle mutmasslicher Übergriffe rasch und umfassend untersuchen. Bislang verfügt das BFM noch über keine gesicherten Erkenntnisse darüber, ob und inwiefern zurückgekehrte sri-lankische Staatsangehörige unrechtmässig behandelt worden sind. Die unmittelbar anstehenden Rückführungen werden vorläufig suspendiert, bis die Ergebnisse der Abklärungen vorliegen.

Das BFM nimmt keine Menschenrechtsverletzungen in Kauf: Es überprüft im Asylverfahren jeweils sorgfältig, ob eine Person in ihrem Heimatstaat gefährdet ist. Dies bedingt jedoch, dass die Betroffenen den Schweizer Asylbehörden sämtliche relevanten Fakten offen legen, die zu einer Gefährdung führen könnten.

Das BFM hat Kenntnis davon erhalten, dass zwei nach Sri Lanka rückgeführte Männer dort verhaftet wurden. Die Schweizer Vertretung in Colombo wurde sofort mit den entsprechenden Abklärungen betraut. Sie hat Kontakt mit den sri-lankischen Behörden aufgenommen, um diese um nähere Angaben zu den Gründen für die Inhaftierungen, zum Aufenthaltsort der Betroffenen sowie zu ihrem Gesundheitszustand zu ersuchen. Die effektiven Gründe der Inhaftierungen sind den Schweizer Behörden bisher nicht bekannt, ebenso wenig ob die betroffenen Personen unrechtmässigen Handlungen ausgesetzt waren. Die Botschaft steht in Kontakt mit den Angehörigen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in beiden Fällen den Vollzug der Wegweisung als zulässig und zumutbar erachtet.

In seine umfassenden Abklärungen zieht das BFM auch weitere Berichte von Nicht-Regierungsorganisationen mit ein, die jüngst publik wurden. Darin werden angebliche Misshandlungen von Personen thematisiert, welche nach Sri Lanka rückgeführt worden sind oder selbständig dorthin ausreisten.

Vorsorgliche Massnahmen

Bis zum Vorliegen von Abklärungsresultaten werden die wenigen, unmittelbar bevorstehenden Rückführungen vorläufig zurückgestellt. Das BFM wird nach diesen Abklärungen entscheiden, ob bei der Asyl- und Wegweisungspraxis Handlungsbedarf besteht. Zudem hat das BFM am Montag, 26. August 2013, entschieden, sämtliche Dossiers von Personen, die nach Sri Lanka rückgeführt werden sollen, einer nochmaligen sorgfältigen Kontrolle zu unterziehen.

Sri Lanka figuriert entgegen anderslautenden Berichten nicht auf der Liste der Länder, die vom Bundesrat als verfolgungssicherer Staat (safe country) bezeichnet werden. Das BFM verfolgt die Entwicklung der Lage in Sri Lanka laufend und stützt sich dabei unter anderem auf Informationen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), auf die Richtlinien des UNHCR vom 21. Dezember 2012, auf Länderberichte anderer europäischer Staaten sowie auf die Praxis des Bundesverwaltungsgerichts.

Letzte Änderung 04.09.2013

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