Die Betreuungsdienstleistungen erbringen demnach künftig die Unternehmen ORS Service AG (Basel, Vallorbe, Chiasso) und Asyl Organisation Zürich AOZ (Kreuzlingen, Altstätten). Die Sicherheitsdienstleistungen im Bereich des Logenbetriebs werden von den beiden Unternehmen Securitas AG (Basel, Kreuzlingen, Vallorbe, Chiasso) und Abacon Sicherheit AG (Altstätten) erbracht. Die Zuschläge für die Patrouillen im Umfeld der Zentren gehen an die vier Unternehmen Abacon Sicherheit AG (Kreuzlingen), Juggers Securité SA (Vallorbe), Securitas (Altstätten) und Prosegur SA (Chiasso).
Öffentliches Ausschreibungsverfahren
Das BFM hatte die Betreuungs- sowie die Sicherheitsdienstleistungen für die Asylunterkünften des Bundes am 28. Juni 2013 gemäss den gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens ausgeschrieben. Um die angestrebte Marktöffnung zu realisieren, wurden die Ausschreibungen so ausgestaltet, dass zwingend mehrere Anbieter berücksichtigt werden müssen. Die Anbieter mussten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Erfahrung in vergleichbaren Aufträgen sowie das Vorhandensein der personellen Ressourcen nachweisen. Darüber hinaus wurden umfassende Betreuungs- und Beschäftigungskonzepte sowie Schulungs- und Weiterbildungsprogramme eingefordert.
Die Eingabefrist endete am 19. August 2013. Gegenstand der Ausschreibungen waren sämtliche in den Unterkünften des BFM anfallende Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen (Lose 1 bis 5) sowie die Patrouillendienste im Umfeld der Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) Altstätten, Chiasso, Kreuzlingen und Vallorbe (Lose 6 bis 9). Das Interesse war gross, innert der fünfzigtägigen Bewerbungsfrist wurden insgesamt 23 Angebote eingereicht. Sämtliche Angebote wurden zuerst BFM-intern geprüft und bewertet. Danach prüfte eine externe Expertengruppe die Ergebnisse der Evaluation; diese Expertengruppe wurde bereits in die Erstellung der Pflichtenhefte mit einbezogen. Evaluiert wurden die wirtschaftlich günstigsten Angebote. Gesucht wurde die beste Qualität zum besten Preis.
Die neuen Verträge treten am 1. Januar 2014 in Kraft. Damit haben die Unternehmen genügend Zeit, sich auf allfällige Wechsel vorzubereiten und die geforderte Qualität der Leistungen auch in der Wechselphase sicherzustellen.
Letzte Änderung 10.10.2013