Rechtsvertretung im Testbetrieb Zürich: BFM erteilt Zuschlag

Bern. Die Beratung und Rechtsvertretung von Asylsuchenden im künftigen Testbetrieb Zürich übernimmt eine Bietergemeinschaft unter Federführung der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH). Das Bundesamt für Migration (BFM) hat der SFH den Zuschlag erteilt. Das Mandat war Mitte Juli dieses Jahres ausgeschrieben worden. Es gingen zwei Offerten ein.

Der Bund will die Asylverfahren beschleunigen und hat vom Parlament die Kompetenz erhalten, die neuen, rascheren Verfahren in einer Testphase zu erproben. Im Testzentrum sollen ab Januar 2014 voraussichtlich bis zum 28. September 2015 jährlich etwa 1300 bis 1400 Asylgesuche bearbeitet werden.

Rechtsschutz wesentlicher Bestandteil

Wesentlicher Bestandteil der neuen Verfahren ist ein ausgebauter Rechtsschutz: Asylsuchende Personen, deren Gesuch in dieser Testphase behandelt wird, haben Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung. Das Mandat, für das die SFH nun den Zuschlag erhalten hat, beinhaltet diese Beratung und Rechtsvertretung der Asylsuchenden im Testbetrieb.

Ab Januar 2014 erbringt demnach die SFH diese Dienstleistungen, und zwar gemeinsam in einer Bietergemeinschaft mit der Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not, dem Netzwerk Schweizerisches Arbeiterhilfswerk und dem Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen. Die Anbieterin sorgt für eine umfassende, fachlich qualifizierte Beratung und Rechtsvertretung der Asylsuchenden. Ein Kernelement der Beratung ist die Information der Asylsuchenden über ihre Rechte und Pflichten im Verfahren. Die Berater und Rechtsvertreterinnen haben sich am Prinzip der Vorurteilslosigkeit zu orientieren, die Menschenwürde der asylsuchenden Personen zu achten und gegenüber asylpolitischen und religiösen Fragen eine neutrale Haltung einzunehmen.

Der Bund hatte das Mandat am 19. Juli 2013 nach den gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens auf der elektronischen Beschaffungsplattform www.simap.ch ausgeschrieben. Die Anbieter mussten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Erfahrung mit vergleichbaren Aufträgen sowie die notwendigen personellen Ressourcen nachweisen. Darüber hinaus verlangte die Ausschreibung ein umfassendes Konzept, was die Beratung und Rechtsvertretung angeht. Auch ein Schulungs- und Weiterbildungskonzept war erforderlich. Die SFH hatte bei Erfüllung der qualitativen Anforderungen das wirtschaftlichere Angebot eingereicht.

Letzte Änderung 06.11.2013

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