Vereinbarung für die Beteiligung der Schweiz an EASO unterzeichnet

Bern. Die Schweiz und die EU haben heute in Brüssel die Vereinbarung zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) unterzeichnet. Diese Beteiligung stärkt die Zusammenarbeit mit den Dublin-Staaten in Asylfragen und liegt damit im Interesse der Schweiz. Die Vereinbarung muss nach der Unterzeichnung vom Eidgenössischen Parlament sowie vom EU-Parlament genehmigt werden.

Das Abkommen wurde von Botschafter Théodoros N. Sotiropoulos, Ständiger Vertreter Griechenlands bei der EU und Vorsitzender des Ausschusses der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, und Botschafter Roberto Balzaretti, Chef der Mission der Schweiz bei der Europäischen Union, unterzeichnet.

EASO (European Asylum Support Office) ist eine Agentur der EU mit Sitz in Malta. Das Büro wurde Mitte 2011 mit dem Ziel eröffnet, die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten in Asylfragen zu fördern, Staaten in Asylfragen zu unterstützen und dadurch das Dublin-System zu stärken. EASO organisiert hierfür unter anderem Ausbildungen von Fachpersonen im Asylbereich und koordiniert den Austausch von Informationen über die Herkunftsländer. Die Unterstützung von Dublin-Staaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind, gehört ebenfalls zu den Hauptaufgaben von EASO. Beispielsweise befinden sich derzeit Asyl-Unterstützungsteams von EASO in Griechenland und Bulgarien.

Der Bundesrat hat die Vereinbarung am 26. März 2014 unter Ratifikationsvorbehalt genehmigt. Die Vernehmlassung dauert noch bis am 3. Juli 2014, danach wird die Botschaft dem Bundesrat unterbreitet. Das Parlament wird anschliessend über die Vorlage entscheiden.

Letzte Änderung 10.06.2014

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