Notfallplanung Asyl: Konsultation zu einer möglichen Nutzung des Waffenplatzes Thun eröffnet

Bern. Obwohl die Zahl der Asylgesuche in diesem Jahr rückläufig ist, müssen sich die Schweizer Behörden auf alle Eventualitäten vorbereiten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erhöht im Zuge der gemeinsamen Notfallplanung Asyl von Bund, Kantonen, Städte- und Gemeindeverbänden seine temporäre Unterbringungskapazität. Dabei ist vorgesehen, dass in den Panzerhallen auf dem Waffenplatz Thun im Falle eines raschen und starken Anstiegs der Asylgesuche bis zu 1200 Personen untergebracht werden können. Das SEM führt im Rahmen dieser Planung ein Konsultationsverfahren mit der Stadt Thun und dem Kanton Bern durch.

Die Panzerhallen auf dem Waffenplatz Thun wurden bereits von Dezember 2015 bis Ende Mai 2016 als temporäres Bundesasylzentrum genutzt. Es hat sich gezeigt, dass diese Anlagen für die vorübergehende Unterbringung von Asylsuchenden geeignet sind. Nach Art. 26a des Asylgesetzes können Anlagen und Bauten des Bundes ohne kantonale oder kommunale Bewilligungen zur Unterbringung von Asylsuchenden für maximal drei Jahre genutzt werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sehen nun vor, in einer allfälligen Notlage im Asylbereich maximal vier Panzerhallen auf dem Waffenplatz Thun bei Bedarf kurzfristig zu beziehen und als temporäre Asylunterkunft für bis zu 1200 Menschen zu nutzen. Dazu sind gewisse Vorarbeiten notwendig, die den militärischen Betrieb nicht beeinflussen werden.

Die Möglichkeit, diese vorübergehende zivile Mitnutzung einzurichten, soll dem SEM während maximal drei Jahren offenstehen. Während dieser Zeit würde dem Kanton Bern die Zahl der Unterbringungsplätze ab Eröffnung der Unterkünfte vollumfänglich an den Schlüssel für die Verteilung von Asylsuchenden ab den Empfangs- und Verfahrenszentren angerechnet. Das bedeutet, dass der Kanton bei voller Nutzung pro Jahr 1200 Asylsuchende weniger in eigenen Unterkünften aufnehmen müsste.

Um die Bedürfnisse und Anliegen des Kantons Bern, der Stadt Thun und ihrer Einwohner miteinzubeziehen, führt das SEM ein Konsultationsverfahren durch. Gestützt darauf soll eine gemeinsame Vereinbarung abgeschlossen werden, welche insbesondere die Bereiche Sicherheit und Betreuung regelt.

Notfallplanung von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden

Der Anteil der Schweiz an allen Asylgesuchen in Europa ist sehr tief und die Zahl der Asylgesuche ist im laufenden Jahr gegenüber 2015 deutlich gesunken. Dennoch ist die Entwicklung in den Konfliktregionen und entlang der Migrationsrouten weiterhin schwierig einzuschätzen. Das SEM bereitet sich deshalb gemäss den Eckwerten der Notfallplanung, die von Bund, Kantonen, Städte- und Gemeindeverbänden am 14. April 2016 verabschiedet wurden, auf eine Erhöhung seiner Kapazität zur Unterbringung von Asylsuchenden vor.

Der Bund soll bis zu 9000 Unterbringungsplätze bereitstellen, um auch bei einem raschen, starken Anstieg der Asylgesuche alle Asylsuchenden registrieren, überprüfen und unterbringen zu können. Das SEM sucht deshalb zusätzlich zu den rund 5000 ständigen Plätzen in Bundesasylzentren und den bis zu 1000 Plätzen in Anlaufstellen rund 3000 weitere, temporäre Plätze, die rasch in Betrieb genommen werden können. Es evaluiert in Zusammenarbeit mit dem VBS und verschiedenen Kantonen und Gemeinden Gebäude, vorab in militärischen Anlagen, die vorbereitet und im Falle einer Notlage im Asylbereich belegt werden können.

Letzte Änderung 28.10.2016

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