Standort des zweiten Bundesasylzentrums für die Asylregion Bern bestimmt

Bern. Der Standort des zweiten Bundesasylzentrums (BAZ) für die Asylregion Bern steht fest. Der Kanton Bern, die Gemeinde Kappelen, das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Demnach entsteht das BAZ mit Raum für bis zu 270 Asylsuchende spätestens ab 2019 am Standort des heutigen kantonalen Durchgangszentrums in Kappelen. Der Kanton Bern wird seinen Standort dazu dem Bund verkaufen.

Mit Kappelen konnte der zweite Standort der Asylregion Bern im Rahmen der Neustrukturierung des Asylbereichs festgelegt werden. Neben dem künftigen BAZ Kappelen betreibt das SEM das befristete BAZ mit Verfahrensfunktion im ehemaligen Ziegler-Spital in der Stadt Bern. Dort unterhält das SEM seit Mai 2016 ein Empfangs- und Verfahrenszentrum, das ab Spätsommer 2017 Platz für maximal 350 Asylsuchende und die notwendigen Arbeitsplätze zur Durchführung der Asylverfahren bietet.

Das künftige Bundesasylzentrum Kappelen wird vorwiegend Warte- und Ausreisefunktionen erfüllen. Das heisst, es dient primär der Unterbringung von Asylsuchenden, die auf einen Asylentscheid oder die Überstellung in ein anderes Land warten. Der Bund wird nun die nötigen Um- und Neubauten planen, die erforderlichen Bewilligungsverfahren einleiten und die Bau- und Einrichtungsarbeiten realisieren. Das BAZ Kappelen soll 2019 in Betrieb gehen.

Gesamt­schweizerisch soll der Bund künftig über 5000 Unterbringungsplätze in eigenen Bundesasylzentren verfügen. Darauf haben sich Bund, Kantone, Städte- und Gemeindeverbände an der zweiten nationalen Asylkonferenz im März 2014 einstimmig geeinigt. In der Asylregion Kanton Bern sollen gemäss der gemeinsamen Erklärung der Asylkonferenz künftig in Bundesasylzentren Platz für bis zu 620 Asylsuchende zur Verfügung stehen. Dank beschleunigter Asylverfahren und einer grösseren Unterbringungskapazität in Bundesasylzentren, werden die Kantone und Gemeinden nach Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes im Asylbereich entlastet.

Letzte Änderung 23.12.2016

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