Ausschreibung des Rechtsschutzes im Pilotbetrieb der Romandie für beschleunigte Asylverfahren

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) schreibt das Mandat für die Beratung und Rechtsvertretung im Rahmen des Pilotbetriebs für beschleunigte Asylverfahren in den Bundesasylzentren in Boudry (NE) und Giffers (FR) aus. Die Ausschreibung wird heute publiziert. Die Eingabefrist beträgt 40 Tage.

Die Ausschreibung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens und ist auf der elektronischen Beschaffungsplattform www.simap.ch einsehbar. Die Unterlagen enthalten ein ausführliches Pflichtenheft, einen Vertragsentwurf sowie Angaben zu den Qualitätsanforderungen. Von den Anbietern werden Fachkonzepte zur Ausgestaltung der Beratung und Rechtsvertretung, Schwankungstauglichkeit sowie Schulung und Weiterbildung eingefordert. Der Zuschlag wird an einen einzigen Anbieter gehen. Es können aber Subunternehmer teilnehmen oder mehrere Anbieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschliessen.

Im Rahmen der Testphase für beschleunigte Asylverfahren eröffnete der Bund Anfang 2014 in Zürich ein Bundesasylzentrum (Testbetrieb), um die Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich zu testen. Voraussichtlich im Frühjahr 2018 werden in einem zweiten Pilotbetrieb in der Westschweiz ebenfalls Asylgesuche gemäss der Testphasenverordnung vom 4. September 2013 behandelt. Dazu werden die bereits geplanten Bundesasylzentren Boudry und Giffers für die Durchführung der beschleunigten Asylverfahren und die Unterbringung von Asylsuchenden vorbereitet. Asylsuchende Personen, deren Gesuch im Pilotbetrieb der Romandie behandelt wird, haben folglich Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung.

Dokumentation

Letzte Änderung 01.09.2017

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