Gegenstand des Mandats ist die Sicherstellung, Organisation und Durchführung der Beratung und Rechtsvertretung von Asylsuchenden in den Bundesasylzentren Boudry und Giffers im Rahmen des Pilotbetriebs Westschweiz. Für die in diesen Zentren behandelten Asylgesuche gilt die Testphasenverordnung vom 4. September 2013. Personen, deren Gesuch im Pilotbetrieb Westschweiz behandelt wird, haben demnach Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung.
Das SEM beauftragt Caritas Schweiz mit dieser Aufgabe. Sie sorgt für eine umfassende, fachlich qualifizierte Beratung und Rechtsvertretung der Asylsuchenden, die dem Pilotbetrieb Westschweiz zugewiesen werden. Ein Kernelement der Beratung ist die Information der asylsuchenden Personen über ihre Rechte und Pflichten im Verfahren. Die Berater und Rechtsvertreterinnen haben sich am Prinzip der Vorurteilslosigkeit zu orientieren, die Menschenwürde der asylsuchenden Personen zu achten und gegenüber asylpolitischen und religiösen Fragen eine neutrale Stellung einzunehmen.
Der Bund hat das Mandat am 1. September 2017 gemäss den gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens ausgeschrieben. Die Anbieter mussten unter anderem ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie für den Auftrag relevante Erfahrung nachweisen. Darüber hinaus wurden Fachkonzepte zur Ausgestaltung der Beratung und Rechtsvertretung, Schwankungstauglichkeit sowie Schulung und Weiterbildung eingefordert. Caritas Schweiz erfüllt die qualitativen Anforderungen am besten und hat das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht, weshalb sie den Zuschlag erhält. Leistungsbeginn ist am 3. April 2018.
Letzte Änderung 07.12.2017