Das Ziel der Asylgesetzrevision vom 25. September 2015 ist es, die Asylverfahren künftig deutlich schneller und weiterhin rechtsstaatlich korrekt abzuwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, werden sechs Regionen gebildet, in denen künftig die Mehrheit der Asylverfahren in Bundesasylzentren (BAZ) durchgeführt und abgeschlossen wird. In den BAZ befinden sich alle involvierten Akteure unter einem Dach.
Als flankierende Massnahme zur Beschleunigung der Asylverfahren wird den Asylsuchenden ein Anspruch auf Rechtsschutz eingeräumt. Dieser beinhaltet insbesondere eine unabhängige Beratung über die Rechte und Pflichten im Asylverfahren und eine Rechtsvertretung ab Beginn des Verfahrens. Der Rechtsschutz wird allen Asylsuchenden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Die neuen Gesetzesbestimmungen werden voraussichtlich am 1. März 2019 in Kraft treten. Da der unentgeltliche Rechtsschutz eine Neuerung im Asylverfahren darstellt, werden auf diesen Zeitpunkt hin bedeutend mehr Fachleute benötigt, welche die Beratung und Rechtsvertretung der Asylsuchenden wahrnehmen.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) möchte sicherstellen, dass bei Einführung des neu strukturierten Asylverfahrens genügend qualifizierte Personen einsatzbereit sind, welche die Aufgaben des Rechtsschutzes, also der Beratung und Rechtsvertretung von Asylsuchenden im Asylverfahren, erfüllen können. Deswegen sollen interessierte Organisationen sowie Expertinnen und Experten anlässlich einer nationalen Fachveranstaltung detailliert über die Aufgaben und die Anforderungen des neuen Rechtsschutzes informiert werden.
Programm
Die Fachveranstaltung findet am 28. März 2018 im Stade de Suisse statt. Das detaillierte Tagesprogramm und den Lageplan finden Sie hier:
Letzte Änderung 05.02.2018