Nationale Fachveranstaltung zum Rechtsschutz im revidierten Asylgesetz, 28. März 2018

Am 5. Juni 2016 hat die Bevölkerung die Gesetzesvorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren mit 66,8 % Ja-Stimmen angenommen. Damit die Asylverfahren in Zukunft nicht nur schneller, sondern auch weiterhin rechtsstaatlich korrekt durchgeführt werden, ist ein unentgeltlicher Rechtsschutz für Asylsuchende ab Beginn des Verfahrens vorgesehen. Dies stellt eine Neuerung im Asylverfahren dar. In Zukunft werden deshalb bedeutend mehr Personen benötigt, um die Beratung und die rechtliche Vertretung von Asylsuchenden sicherzustellen. An der nationalen Fachveranstaltung vom 28. März 2018 in Bern wird das SEM interessierte Organisationen sowie Expertinnen und Experten über die Aufgaben und die Anforderungen des neuen Rechtsschutzes informieren.

Das Ziel der Asylgesetzrevision vom 25. September 2015 ist es, die Asylverfahren künftig deutlich schneller und weiterhin rechtsstaatlich korrekt abzuwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, werden sechs Regionen gebildet, in denen künftig die Mehrheit der Asylverfahren in Bundesasylzentren (BAZ) durchgeführt und abgeschlossen wird. In den BAZ befinden sich alle involvierten Akteure unter einem Dach.

Als flankierende Massnahme zur Beschleunigung der Asylverfahren wird den Asylsuchenden ein Anspruch auf Rechtsschutz eingeräumt. Dieser beinhaltet insbesondere eine unabhängige Beratung über die Rechte und Pflichten im Asylverfahren und eine Rechtsvertretung ab Beginn des Verfahrens. Der Rechtsschutz wird allen Asylsuchenden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Die neuen Gesetzesbestimmungen werden voraussichtlich am 1. März 2019 in Kraft treten. Da der unentgeltliche Rechtsschutz eine Neuerung im Asylverfahren darstellt, werden auf diesen Zeitpunkt hin bedeutend mehr Fachleute benötigt, welche die Beratung und Rechtsvertretung der Asylsuchenden wahrnehmen.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) möchte sicherstellen, dass bei Einführung des neu strukturierten Asylverfahrens genügend qualifizierte Personen einsatzbereit sind, welche die Aufgaben des Rechtsschutzes, also der Beratung und Rechtsvertretung von Asylsuchenden im Asylverfahren, erfüllen können. Deswegen sollen interessierte Organisationen sowie Expertinnen und Experten anlässlich einer nationalen Fachveranstaltung detailliert über die Aufgaben und die Anforderungen des neuen Rechtsschutzes informiert werden.

Programm

Die Fachveranstaltung findet am 28. März 2018 im Stade de Suisse statt. Das detaillierte Tagesprogramm und den Lageplan finden Sie hier:

Letzte Änderung 05.02.2018

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