Das Staatsekretariat für Migration (SEM) ist vom italienischen Innenministerium über diese Massnahme informiert worden. Sie betrifft alle europäischen Staaten, die im Rahmen des Dublin-Abkommens Asylsuchende, deren Asylgesuch nach den Bestimmungen der Dublin-Verordnung durch Italien zu prüfen ist, nach Italien überstellen wollen. Der Entscheid wurde aufgrund der Verbreitung des Coronavirus in verschiedenen Regionen Italiens getroffen. Die Suspendierung der Dublin-Überstellungen soll dazu dienen, weitere Massnahmen im Gesundheitsbereich vorzubereiten und umzusetzen.
Das SEM muss aufgrund dieses Entscheides die bereits geplanten Überstellungen Asylsuchenden aufschieben. In den nächsten Tagen waren Flüge für zehn Personen gebucht, die annulliert werden mussten. Die betroffenen Personen bleiben vorerst in den Asylzentren des Bundes oder in kantonalen Strukturen.
Letzte Änderung 26.02.2020
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