Aufgrund der Berichte über mutierte Versionen des Coronavirus, die sich deutlich schneller zu verbreiten scheinen als bisherige, hat der Bundesrat zusätzliche Massnahmen ergriffen. Vorerst wurden die neuartigen Formen dieses Virus im Vereinigten Königreich und Südafrika nachgewiesen. Deshalb wurden für diese Länder neue Bestimmungen erlassen.
- Der Bundesrat hat beschlossen, die Flugverbindungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie die Flugverbindungen zwischen der Schweiz und Südafrika bis auf weiteres grundsätzlich einzustellen.
- Ergänzend dazu hat der Bundesrat beschlossen, Einreiseverbote für alle Ausländerinnen und Ausländer, die aus dem Vereinigten Königreich oder aus Südafrika kommen zu erlassen. Diese Einreisebeschränkungen gelten für bewilligungsfreie Aufenthalte unter drei Monaten. Das betrifft insbesondere Reisen in die Schweiz zu touristischen Zwecken. Die Massnahme gilt seit Montag 21. Dezember 2020.
Folgende Ausnahmen gelten beim Einreiseverbot aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika:
- Schweizer und liechtensteinische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, sowie Inhaberinnen und Inhaber eines Schweizer Aufenthaltstitels sind vom Einreiseverbot nicht betroffen. Falls sie die Möglichkeit haben, in die Schweiz zu reisen, dürfen sie dies weiterhin tun.
- Staatsangehörige aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika, die sich bereits im Schengenraum befinden, können weiterhin in die Schweiz einreisen. Die Massnahme zielt nicht auf die Nationalität ab, sondern vielmehr darauf, wo eine Person die Reise angetreten hat.
Bitte beachten sie, dass Personen, die weiterhin in die Schweiz einreisen dürfen und können, die geltenden Quarantänebestimmungen einhalten müssen. Informationen zur Quarantäne finden Sie auf der Website des zuständigen Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Alle Reisenden, die sich aktuell in der Schweiz befinden und Fragen zur Rückkehr in ihr Heimatland haben werden gebeten, sich für weitere Informationen an die zuständige Auslandvertretung in der Schweiz oder an die Fluggesellschaft zu wenden. Dies betrifft insbesondere auch Fragen zu den Reisemöglichkeiten in das Heimatland.
Alle Personen die sich aktuell im Vereinigten Königreich oder in Südafrika befinden und Fragen zu ihrer Rückkehr in die Schweiz haben, werden gebeten, die Helpline des EDA oder die Fluggesellschaft zu kontaktieren.
Ausnahmeregelung für den Flugverkehr zwischen der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Südafrika
Das zuständige Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) kann Fluggesellschaften Ausnahmebewilligungen zum Transport von gestrandeten Personen erteilen.
Dies betrifft einerseits von der Schweiz ausgehende Flüge: Sie dienen grundsätzlich für die Rückreise von im Vereinigten Königreich (UK) oder in Südafrika wohnhaften Personen, welche sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Schweiz befinden.
Andererseits können Personen aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika in die Schweiz transportiert werden. Auf Flügen mit einer Ausnahmebewilligung des BAZL in die Schweiz dürfen ausschliesslich folgende Personen befördert werden:
- Schweizer Staatsangehörige (inkl. Staatsangehörige aus Liechtenstein)
- Inhaberinnen und Inhaber eines Aufenthaltstitels oder eines Visums D der Schweiz
- Inhaberinnen und Inhaber einer von einer Schweizer Vertretung ausgestellten «Laisser-passer», die die bisher geltenden Einreisevoraussetzungen erfüllen.
Bei Fragen ob und wann ein Flug durchgeführt wird, wenden sich Reisende direkt an die Fluggesellschaft.
Letzte Änderung 24.12.2020