Sensibilisierungskampagne über illegale Migration in Afrika

Bern-Wabern, 28.11.2007 - Das Bundesamt für Migration führt in Kamerun und Nigeria eine Informationskampagne für die einheimische Bevölkerung durch. Das Ziel der Kampagne besteht darin, auf die negativen Folgen der illegalen Migration aufmerksam zu machen. Die Europäische Union beteiligt sich inzwischen ebenfalls an dem Pilotprojekt.

Wer kennt sie nicht, die Bilder von überfüllten Booten und Menschen, die von rücksichtslosen Schleppern über Bord geworfen werden. Bilder von Booten, die kentern und Menschen, die nur noch tot geborgen werden können. Das Fehlen einer wirtschaftlichen Perspektive führt oft dazu, dass Menschen aus afrikanischen Ländern ihr Glück in der Schweiz und Europa versuchen.

Oftmals erliegen sie illusorischen Erwartungen, die der tatsächlichen Alltagsrealität als illegal Anwesende  im Zielland nicht standhalten.

Um auf diese Gefahren und negativen Folgen der illegalen Migration hinzuweisen, startete die das Bundesamt für Migration zu Beginn des Jahres 2006 Informationskampagnen in Kamerun und Nigeria. Die Informationsveranstaltungen, gerade auch auf lokaler Ebene, fanden reges Interesse. Inzwischen beteiligt sich auch die Europäische Union an dem schweizerischen Pilotprojekt.

Die Informationskampagnen des BFM werden in Ländern durchgeführt, in denen das Migrationspotential aufgrund der wirtschaftlich instabilen Lage gross ist. Die Kampagnen richten sich an Menschen, die aus wirtschaftlichen und nicht aus asylrelevanten Gründen ihr Land verlassen. Hilfswerke beurteilen die Initiative des BFM positiv. Mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) verfügt das BFM über einen international renommierten Partner, der seit Jahren mit Büros vor Ort präsent und institutionell hervorragend vernetzt ist.


Adresse für Rückfragen

Jonas Montani, Bundesamt für Migration, T + 41 (0) 31 325 98 80
Jean-Philippe Chauzy, Internationale Organisation für Migration, T + 41 (0) 79 285 43 66


Herausgeber

Staatssekretariat für Migration
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Letzte Änderung 30.01.2024

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