Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Abkommen Schweiz–UK über die erworbenen Rechte

Bern, 06.12.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 die Botschaft zum Abkommen verabschiedet, das die bestehenden Rechte der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz und des Vereinigten Königreichs (UK) auch nach dem Austritt des UK aus der EU sichert. Das Abkommen ist Teil der "Mind the Gap"-Strategie des Bundesrates.

Die bestehenden Rechte der Schweizer und britischen Staatsangehörigen sind auch nach dem Brexit gesichert. An seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zum Abkommen Schweiz–UK über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger verabschiedet. Von diesem Vertrag profitieren Schweizer und britische Staatsangehörige, welche gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der Europäischen Union (EU) Rechte in der Schweiz oder im UK erworben haben. Es handelt sich um rund 34 500 Schweizerinnen und Schweizer im UK und rund 43 000 britische Staatsangehörige in der Schweiz, die sich im Rahmen des FZA jeweils im anderen Land aufhalten. Der Bundesrat hat das Abkommen bereits an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2018 genehmigt, unterzeichnet wurde es am 25. Februar 2019.

Das Abkommen ist Teil der "Mind the Gap"-Strategie des Bundesrates. Diese hat das Ziel, die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und dem UK nach dessen EU-Austritt so weit wie möglich sicherzustellen und allenfalls auszubauen. Um den Erhalt dieser Rechte und Pflichten zu gewährleisten, hat die Schweiz mit dem UK sieben neue Abkommen ausgearbeitet. Das vorliegende Abkommen deckt die erworbenen Rechte im Bereich der Freizügigkeit (Anhang I FZA), der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Anhang II FZA) und der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (Anhang III FZA) ab. Die gewährten Rechte gelten auf Lebenszeit. Auch bereits begonnene Dienstleistungserbringungen zwischen der Schweiz und UK können dank dieses Abkommens zu Ende geführt werden.

Die Vernehmlassung zu diesem Abkommen dauerte vom 22. März bis am 29. Mai 2019. Mit der Verabschiedung der Botschaft übermittelt der Bundesrat das Abkommen zur Genehmigung an die eidgenössischen Räte. Das Abkommen wird angewendet, sobald das FZA zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nicht mehr gilt. Dies ist nach dem Ende der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Austrittsabkommen vereinbarten Übergangsperiode der Fall (voraussichtlich am 1. Januar 2021). Das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wird vorläufig angewendet, falls das UK die EU ohne Austrittsabkommen verlässt.  


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