Abbruch des Vergabeverfahrens medizinische Dienstleistungen bei Rückführungen

Bern-Wabern, 09.07.2020 - Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat das Vergabeverfahren für medizinische Dienstleistungen bei Rückführungen ab 1. Januar 2021 abgebrochen und den Vertrag mit dem bisherigen Anbieter OSEARA AG verlängert.

Das SEM hatte die medizinischen Dienstleistungen bei Rückführungen am 14. April 2020 gemäss den gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens ausgeschrieben. Innert der Bewerbungsfrist bis am 2. Juni 2020 wurden insgesamt fünf Angebote eingereicht.

In einer Gesamtbeurteilung sind die offerierten neuen Preise und Kosten wesentlich höher als jene auf der Grundlage der Ausschreibung 2016. Nach eingehender Prüfung kommt das SEM zum Schluss, dass diese Kosten unverhältnismässig wären. Das SEM hat daher entschieden, das Vergabeverfahren abzubrechen. Gleichzeitig hat das SEM gegenüber der Oseara AG die Option zur Vertragsverlängerung unter den bisherigen Rahmenbedingungen per 1. Januar 2021 eingelöst.

Das SEM hat die Pflicht, mit regelmässigen Ausschreibungen den Markt auf potentielle Anbieter zu untersuchen. Auch bezweckte es mit der Ausschreibung, neue Vorgaben bei den medizinischen Dienstleistungen umzusetzen. Das SEM hatte dazu mit Unterstützung von Experten ein medizinisches Fachkonzept erarbeitet, das die inhaltlichen Anforderungen an die Aufgaben der Anbieter, die zu erbringenden Leistungen, die medizinisch-fachlichen Standards und die Abläufe verbindlich festhält und auch Vorgaben an das Risiko- und Qualitätsmanagement der Anbieter beinhaltet. Neu hätten nur noch Rettungssanitäter anstatt Ärzte und Rettungssanitäter für die medizinische Begleitung eingesetzt werden können. Dieses medizinische Fachkonzept wird nicht umgesetzt, da der voraussichtliche Nutzen die Zusatzkosten nicht rechtfertigt. Die Einhaltung medizinischer Standards ist auch unter den bisherigen Vorgaben sichergestellt.

Im Rahmen einer Ausschreibung im Jahr 2016 hatte das SEM der Oseara AG den Zuschlag erteilt. Der gestützt darauf abgeschlossene Vertrag kann durch das SEM optional alle zwei Jahre jeweils bis 31. Dezember, respektive spätestens bis 31. Dezember 2024, zu gleichen Konditionen verlängert werden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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