Der Bundesrat genehmigt die Erneuerung des Verpflichtungskredits für die internationale Migrationszusammenarbeit
Bern, 04.06.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2021 beschlossen, dem Parlament einen Verpflichtungskredit für die internationale Zusammenarbeit im Migrations- und Rückkehrbereich zu beantragen. Dieser Kredit beläuft sich auf 74 Millionen Franken für den Zeitraum 2022–2026. Er ersetzt den bisherigen Kredit, der Ende dieses Jahres ausläuft. Angesichts der bisher positiven Ergebnisse aber auch des wachsenden Bedarfs in diesem Bereich ist eine Erneuerung angezeigt.
Der Verpflichtungskredit ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der schweizerischen Migrationsaussenpolitik, die auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten setzt. Mit den zugewiesenen Finanzmitteln und ihrer Expertise stärkt die Schweiz die Kapazitäten ihrer wichtigsten Partner im Bereich der Migrationssteuerung. Zudem ermöglicht dieser Kredit die Finanzierung von Projekten für eine verbesserte Zusammenarbeit im Rückkehrbereich und eine dauerhafte Reintegration der betroffenen Personen. Damit trägt die Schweiz dazu bei, irreguläre Migration zu verhindern und die Migrantinnen und Migranten in den Transitstaaten zu schützen.
Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren zahlreiche bilaterale Abkommen und Partnerschaften im Migrationsbereich geschlossen. Gemäss der vom Parlament und den Kantonen gewünschten Stossrichtung werden zurzeit neue Migrationsabkommen ausgehandelt. Mit dem neuen Verpflichtungskredit kann die Schweiz nicht nur Projekte im Rahmen der bestehenden Abkommen und Partnerschaften umsetzen, sondern auch auf die Bedürfnisse anderer Herkunfts- und Transitstaaten bei der Migrationssteuerung eingehen.
Wirksamkeit bestätigt
Der bisherige Verpflichtungskredit, den der Bundesrat im Jahr 2011 ohne zeitliche Befristung genehmigt hat, beläuft sich auf 110 Millionen Franken. Dieser Betrag wird Ende 2021 ausgeschöpft sein. Eine externe Evaluation hat die Relevanz und Wirksamkeit der vor Ort umgesetzten Projekte sowie die ordnungsgemässe Verwaltung des Kredits durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigt.
Gegenwärtig wendet das SEM jährlich rund 12 Millionen Franken für die internationale Migrationszusammenarbeit auf. Dieser Betrag wird bis 2024 schrittweise auf 15 Millionen Franken pro Jahr erhöht. Diese Erhöhung trägt dem erweiterten Netz von Abkommen und Partnerschaften ebenso Rechnung wie dem erwarteten Anstieg der Anzahl Vertriebener, der sich durch die Folgen der Covid-19-Pandemie noch verstärkt hat. Wenn bis 2024 neue Migrationsabkommen und ‑partnerschaften geschlossen werden, kann dieser Kredit für die Jahre 2025 und 2026 auf bis zu 16 Millionen Franken jährlich erhöht werden. Das Parlament wird im Rahmen der Botschaft zum Voranschlag 2022 über den Verpflichtungskredit entscheiden.
Die über diesen Kredit finanzierten Projekte ergänzen die Massnahmen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Die Aktivitäten der schweizerischen Migrationsaussenpolitik werden eng mit diesen beiden Departementen abgestimmt.
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Herausgeber
Der Bundesrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Staatssekretariat für Migration
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Letzte Änderung 10.06.2024