Integrationsagenda Schweiz: Projektphase abgeschlossen und Vernehmlassung für neue Finanzierung eröffnet

Bern, 23.06.2021 - Bund und Kantone haben die Projektphase der Integrationsagenda Schweiz abgeschlossen. Gemeinsam haben sie sich nun auf ein neues Finanzierungssystem im Asylbereich geeinigt, welches sich an den in der Integrationsagenda definierten Wirkungszielen ausrichtet. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 die Vernehmlassung zu den notwendigen Verordnungsanpassungen eröffnet. Zudem haben Bund und Kantonsregierungen beschlossen, ein Monitoring zur Evaluation der Wirkungsziele der Integrationsagenda einzuführen.

Im ersten Teil der Projektphase der Integrationsagenda Schweiz haben Bund und Kantone fünf Wirkungsziele vereinbart (vgl. Kasten unten). Mit der Umsetzung am 1. Mai 2019 wurde die Integrationspauschale des Bundes an die Kantone von 6000 auf 18 000 Franken erhöht. Dank der Integrationsagenda konnten die Kantone ihre Fördermassnahmen weiterentwickeln und die Fallführung stärken und somit zur Verbesserung der Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen beitragen.

Zweite Phase mit drei Folgemandaten

Ende 2018 hat das politische Steuerungsgremium, bestehend aus den Vorstehenden des EJPD und des WBF sowie den Präsidien der KdK, der SODK und der EDK, eine zweite Projekthase lanciert. Diese umfasste drei Elemente: Erstens das Finanzierungssystem im Asylbereich anzupassen, namentlich im Bereich der Betreuung, Sozialhilfe und Integrationsförderung. Zweitens ein Monitoring der Wirkungsziele der Integrationsagenda einzuführen. Drittens sollte der Handlungsbedarf ermittelt werden, hinsichtlich von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU/EFTA- und Drittstaaten. Nun hat die Steuergruppe diesem zweiten Teil der Projektphase der Integrationsagenda Schweiz als abgeschlossen erklärt und die Umsetzung freigegeben.

Neues Finanzierungssystem Asyl

Als Resultat dieser zweiten Projektphase legt der Bundesrat nun ein Verordnungspaket für ein neues Finanzierungssystem Asyl vor, welches bezweckt die Bereiche Betreuung, Sozialhilfe und Integrationsförderung aufeinander abzustimmen und einen Anreiz zur Berufsbildung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu setzen. Neu ist vorgesehen, dass der Bund die Globalpauschale an die Kantone für alle 18- bis 25-jährigen unabhängig von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ausrichtet. Damit sollen Fehlanreize zulasten der beruflichen Grundbildung beseitigt werden. Um Teilzeiterwerbstätigkeit nicht zu benachteiligen, wird auch bei Personen mit tiefen Einkommen bei der Berechnung der Globalpauschale kein Abzug mehr gemacht.

Die Umstellung auf das neue Finanzierungssystem erfolgt kostenneutral und vermeidet eine Lastenverschiebung zwischen Bund und Kantonen. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat sich an ihrer Plenarversammlung im März 2021 für die Einführung dieses anreizorientierten Finanzierungssystems ausgesprochen und dem vom politischen Steuerungsgremium vorgeschlagenen Gesamtpaket zugestimmt

Der Bundesrat hat dazu nun die Vernehmlassung zur Anpassung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen eröffnet. Diese dauert bis zum 14. Oktober 2021. Ebenfalls Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage bildet die Präzisierung der Anforderungen an Sprachnachweise in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren. Hierzu sind Anpassungen in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) und in der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (BüV) notwendig.

Monitoring der Ziele der IAS und Situation von spätzugewanderten Jugendlichen

Bund und Kantonsregierungen haben sich des Weiteren auf die Umsetzung eines Monitorings zu den fünf Wirkungszielen der Integrationsagenda (vgl. Kasten) geeinigt. Die Federführung liegt dabei beim SEM, welches auch die Finanzierung des Monitorings übernimmt. Vorgesehen ist eine Pilotphase bis Ende 2023. Ab 2024 soll es in den ordentlichen Betrieb übergehen.

In Bezug auf die Integration der Zielgruppe der spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU/EFTA- und Drittstaaten wird das EJPD eine Weiterführung des Pilotprogramms «Integrationsvorlehre INVOL+» gestützt auf die Evaluationsergebnisse und unter Berücksichtigung des allfälligen Anpassungsbedarfs prüfen.

Die fünf Wirkungsziele der Integrationsagenda

1. Vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge erreichen einen ihrem Potenzial entsprechenden Sprachstand. Drei Jahre nach Einreise verfügen alle mindestens über Grundkenntnisse einer Landessprache zur Bewältigung des Alltags (mind. A1).

2. 80% der Kinder aus dem Asylbereich, die im Alter von 0-4 Jahren in die Schweiz kommen, können sich beim Start der obligatorischen Schulzeit in der am Wohnort gesprochenen Sprache verständigen.

3. Fünf Jahre nach Einreise befinden sich zwei Drittel aller Vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen im Alter von 16-25 Jahren in einer postobligatorischen Ausbildung.

4. Sieben Jahre nach Einreise sind die Hälfte aller erwachsenen Vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt integriert.

5. Sieben Jahre nach Einreise sind Vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge vertraut mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten und haben soziale Kontakte zur einheimischen Bevölkerung.


Adresse für Rückfragen

Staatsekretariat für Migration SEM, T +41 58 465 78 44, medien@sem.admin.ch, Twitter: @SEMIGRATION
Konferenz der Kantonsregierungen KdK, Generalsekretariat, T +41 31 320 30 00, mail@kdk.ch



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Letzte Änderung 30.01.2024

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