Asylstatistik August 2021

Bern-Wabern, 16.09.2021 - Im August 2021 wurden in der Schweiz 1556 Asylgesuche eingereicht, 184 mehr als im Vormonat (+13,4 %). Gegenüber August 2020 ist die Zahl der Asylgesuche um 581 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren Afghanistan und die Türkei.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im August ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 330 Gesuchen (42 mehr als im Juli), die Türkei (321 Gesuche; +43), Eritrea (227 Gesuche; +78), Syrien (100 Gesuche; +12) und Algerien (75 Gesuche; -17).

Von den 1556 im August gestellten Gesuchen waren 1106 Primärgesuche (Juli 2021: 1000 Primärgesuche). Die sechs wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im August 2021 waren: Afghanistan (314, +49), Türkei (256, +64), Algerien (72, -19) sowie Marokko (56, +8), Georgien (44, +6) und Syrien (41, -4). Personen, welche ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburten, Familiennachzüge oder Mehrfachgesuche).

Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im August 2021 insgesamt 1225 Asylgesuche: Es wurden 266 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 211 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 440 Personen erhielten Asyl und 287 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 383 auf 3590 zu.

Im August haben 252 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 392 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 96 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 218 Personen ersucht und 30 Personen wurden der Schweiz überstellt.

Resettlement-Programm

Im August 2021 evakuierte die Schweiz 219 lokale DEZA-Mitarbeitende und deren Familien aus Afghanistan. Diese Personen wurden dem Resettlement-Kontingent angerechnet und vorübergehend in den Bundesasylzentren untergebracht. Der Bundesrat entscheidet alle zwei Jahre über ein Resettlement-Programm. Für die Jahre 2022 und 2023 hat er beschlossen, insgesamt bis zu 1600 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen, die sich in einer prekären Lage in Erstaufnahmeländern befinden. Hinzu kommt ein Kontingent von bis zu 300 Flüchtlingen, die wegen der pandemiebedingten Verzögerung nicht im Rahmen des aktuellen Programms aufgenommen werden können.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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