Neue Sprachprüfungen auf Rätoromanisch

Bern-Wabern, 23.11.2021 - Seit dem 20. November 2021 werden auch Sprachprüfungen auf Rätoromanisch durchgeführt. Die Examens da rumantsch wurden im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM) entwickelt.

Personen, die in der Schweiz leben und eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung beantragen oder sich einbürgern lassen wollen, müssen nachweisen, dass sie eine Landessprache erlernt haben. Dafür kann der im Auftrag des SEM entwickelte fide-Test auf Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden. Auch Sprachprüfungen von anderen Anbietern, welche den allgemeinen Qualitätskriterien entsprechen, sind für die ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren anerkannt. Bisher gab es weder eine vom Bund entwickelte noch auf dem freien Markt verfügbare anerkannte Prüfung in der vierten Landessprache Rätoromanisch.

In Zusammenarbeit mit der vom SEM mandatierten Geschäftsstelle fide, dem Migrationsamt des Kantons Graubünden und der Lia Rumantscha hat das SEM die Examens da rumantsch im Rahmen des fide-Systems entwickeln lassen. Damit können nun Personen, welche in Bündner Gemeinden leben, in denen Rätoromanisch gesprochen wird, einen Sprachnachweis auf Rätoromanisch erbringen. Die Examens da rumantsch werden in den Idiomen Sursilvan, Sutsilvan, Surmiran, Puter und Vallader sowie auf Rumantsch grischun angeboten. Die Prüfungen finden zweimal jährlich in Chur statt, die Daten werden auf der Webseite der Geschäftsstelle fide publiziert. Die Geschäftsstelle fide ist seit 2017 im Auftrag des SEM für die Qualitätssicherung in der Sprachförderung und beim Nachweis der Sprachkompetenzen zuständig.


Adresse für Rückfragen

Information und Kommunikation SEM, medien@sem.admin.ch



Herausgeber

Staatssekretariat für Migration
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Letzte Änderung 10.06.2024

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