Die Schweiz und Côte d’Ivoire unterzeichnen drei Abkommen im Migrationsbereich
Bern, 25.11.2021 - Bundesrätin Keller-Sutter hat am Donnerstag, 25. November 2021, anlässlich des offiziellen Besuchs des Innen- und Sicherheitsministers der Republik Côte d’Ivoire, Vagondo Diomandé, in Bern drei Abkommen im Migrationsbereich unterzeichnet. Die Abkommen ermöglichen es der Schweiz und Côte d’Ivoire, ihre Zusammenarbeit bei der Steuerung der Migration, insbesondere bei der Bekämpfung der irregulären Migration, im Interesse beider Parteien zu verstärken.
Die von der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Karin Keller-Sutter, anlässlich des Besuchs des ivorischen Innen- und Sicherheitsministers Vagondo Diomandé unterzeichneten Abkommen waren vom Bundesrat am 17. September 2021 genehmigt worden. Insbesondere handelt es sich dabei um eine Absichtserklärung zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Côte d’Ivoire im Migrationsbereich.
Die Elfenbeinküste spielt in Westafrika sowohl als Herkunfts- und Transit- als auch als Zielland eine wichtige Rolle im Migrationsbereich. Um zur Bewältigung der Migrationsherausforderungen in Côte d’Ivoire und in der Region beizutragen, will das Staatssekretariat für Migration (SEM) die ivorischen Behörden verstärkt bei der Steuerung der Migration unterstützen – auch indem es konkrete Projekte vor Ort umsetzt, beispielsweise bei der Bekämpfung des Menschenhandels.
Die Zahl der Asylgesuche ivorischer Staatsangehöriger in der Schweiz ist seit mehreren Jahren niedrig (140 im Jahr 2020), in anderen europäischen Ländern jedoch hoch.
Zusammenarbeit im Rückübernahmebereich
Das zweite unterzeichnete Abkommen ist ein Memorandum of Understanding, das die Verfahren zur Identifizierung und Rückübernahme irregulär in der Schweiz aufhältiger ivorischer Migrantinnen und Migranten regelt. Es soll die Zusammenarbeit mit Côte d’Ivoire, die auf operativer Ebene im Allgemeinen gut funktioniert, formalisieren. Ziel ist es, die praktische Organisation der Rückkehr, namentlich die Identifizierungsmodalitäten und die Ausstellung von Ersatzdokumenten, zu erleichtern. Die Schweiz hat bis heute mit insgesamt 64 Ländern Abkommen zum Rückkehrbereich abgeschlossen.
Das dritte Abkommen schliesslich sieht die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Diplomaten- oder Dienstpasses vor.
Adresse für Rückfragen
Information und Kommunikation SEM, medien@sem.admin.ch
Herausgeber
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html
Letzte Änderung 10.06.2024