Coronavirus: Bundesrat verlängert Schutzmassnahmen im Asylbereich

Bern, 17.12.2021 - Der Bundesrat hat im Frühjahr 2020 Massnahmen für den Schutz der Gesundheit aller am Asylverfahren beteiligten Akteure beschlossen. Durch diese Massnahmen kann sichergestellt werden, dass auch im Asylbereich der Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus gewährleistet ist und gleichzeitig auch die Kernfunktion des Asylsystems, die Durchführung von Asyl- und Wegweisungsverfahren, sichergestellt bleibt. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 bis Ende 2022 verlängert.

Die Gesundheit aller am Asylverfahren beteiligten Personen hat oberste Priorität. Der Bundesrat hat deshalb Anfang April letzten Jahres gezielte Massnahmen beschlossen und diese bereits mehrfach verlängert. Sie betreffen insbesondere die Durchführung von Befragungen, die Sicherstellung ausreichender Unterbringungskapazitäten in den Zentren des Bundes sowie die Verlängerung der Ausreisefristen im Asyl- und Wegweisungsverfahren. Diese Massnahmen haben sich in der Praxis bewährt. So blieb die Zahl von Virus-Infektionen in den Kollektivunterkünften des Bundes für Asylsuchende bisher vergleichsweise tief, Todesfälle waren bislang keine zu beklagen.

Zum heutigen Zeitpunkt ist weiterhin noch nicht absehbar, wie lange diese Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie aufrechterhalten werden müssen. Die Verordnung zu diesen Massnahmen ist noch bis am 31. Dezember 2021 gültig. Deshalb hat der Bundesrat vorsorglich beschlossen, die Geltungsdauer der Covid-19-Verordnung Asyl bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Sollte aufgrund der Entwicklung der Covid-19-Epidemie kein Bedarf mehr an den Massnahmen im Asylbereich bestehen, kann der Bundesrat die entsprechenden Regelungen bereits vor Ablauf der Geltungsdauer aufheben.


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Letzte Änderung 10.06.2024

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