Ukraine: Bundesrat ermöglicht Bargeldumtausch für Schutzsuchende

Bern, 22.06.2022 - Personen mit Schutzstatus S erhalten ab dem 27. Juni 2022 die Möglichkeit, bei ausgewählten Bankfilialen einmalig einen begrenzten Betrag von ukrainischen Banknoten in Schweizer Franken umzutauschen. Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 eine Lösung für den Bargeldumtausch beschlossen.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, in enger Absprache mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) einen Vorschlag auszuarbeiten, wie ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz ukrainisches Bargeld in Schweizer Franken umtauschen können. Er hat nun der vorgeschlagenen Lösung zugestimmt und entschieden, in Zusammenarbeit mit der SNB und teilnehmenden Schweizer Geschäftsbanken, den Bargeldumtausch zu ermöglichen. Ab dem 27. Juni 2022 können erwachsene Personen mit Schutzstatus S bei ausgewählten Filialen von UBS und Credit Suisse einmalig einen Betrag von bis zu 10'000 Hrywnja umtauschen. Dies entspricht zurzeit rund 300 Schweizer Franken. Der Wechselkurs wird von der Ukrainischen Zentralbank festgelegt.

Die Lösung ist angelehnt an Programme, die von der Europäischen Union vorgeschlagen und in einzelnen Mitgliedsstaaten wie Deutschland, Italien, Schweden, Niederlande oder Belgien bereits umgesetzt sind.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr von und in die Ukraine ist gewährleistet und mit dem Bargeldumtausch ergänzt die Schweiz die bisherige Basisversorgung der ukrainischen Schutzsuchenden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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