Visaerleichterung für Russland suspendiert
Bern, 16.09.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. September 2022 das Visumerleichterungsabkommen mit Russland vollständig suspendiert. So kommt für russische Staatsangehörige wieder das ordentliche Visaverfahren zur Anwendung. Der Bundesrat fällt damit den gleichen Entscheid wie die Europäische Union und trägt so zu einer europaweit einheitlichen Visapolitik bei.
Da die völkerrechtswidrige Aggression Russlands gegen die Ukraine anhält, hat die Europäische Union (EU) am 9. September 2022 entschieden, ihr Visumerleichterungsabkommen mit Russland vollständig zu suspendieren. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. September 2022 entschieden, das Abkommen der Schweiz mit Russland ebenfalls zu suspendieren. Bereits im Frühling hat die Schweiz die Visaerleichterungen für gewisse Personengruppen wie russische Geschäftsleute und die Visabefreiung für russische Diplomatinnen und Diplomaten aufgehoben. Auch da folgte der Bundesrat einem Entscheid der EU.
Es liegt im Interesse der Schweiz, eine gemeinsame und harmonisierte europäische Visapolitik mitzutragen. Andernfalls könnten Ausweichbewegungen zu einem erheblichen Anstieg der Visumanträge von russischen Staatsangehörigen bei den Schweizer Vertretungen führen.
Auswirkungen der Suspendierung
Die Schweiz und die Russische Föderation haben 2009 ein Abkommen zur Erleichterung der Visaerteilung für ihre Staatsangehörigen unterzeichnet. Mit diesem Abkommen wurde das Visumverfahren für bestimmte Personengruppen und Reiseanlässe vereinfacht und Visagebühren reduziert bzw. aufgehoben. Der Bundesrat hat nun entschieden, das Abkommen vollständig zu suspendieren.
Das bedeutet aber keinen allgemeinen Visastopp für russische Staatsangehörige. Stattdessen richten sich die Visaverfahren für russische Staatsangehörige wieder nach den ordentlichen Regeln des Visakodexes.
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Letzte Änderung 10.06.2024