Analyse der komplementären Zugangswege

Bern-Wabern, 11.10.2022 - Die Schweiz nimmt im Rahmen ihres bewährten Resettlement-Programms jedes Jahr mehrere Hundert Flüchtlinge direkt aus Krisengebieten auf. Das SEM hat im Rahmen eines Studienprojekts analysiert, welche Instrumente in diesem Bereich allenfalls ergänzend zur Verfügung stehen würden. Dazu hat es einen Ländervergleich in Auftrag gegeben und geprüft, inwieweit die im Ausland existierenden Zugangswege mit dem schweizerischen Recht vereinbar wären. Fazit: Die Schweiz wendet die meisten der international eingesetzten Instrumente bereits an.

Instrumente und Initiativen, welche schutzsuchenden Menschen eine Lösung für ihre Fluchtsituation ermöglichen und ergänzend zum Resettlement umgesetzt werden, fasst das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) unter dem Konzept der komplementären Zugangswege zusammen. Das Staatssekretariat für Migration hat die Erfahrungen und Instrumente anderer Staaten in diesem Bereich im Rahmen eines Studienprojektes analysiert und auch untersucht, welche rechtlichen Voraussetzungen für eine direkte Beteiligung kantonaler, kommunaler und privater Akteure an humanitären Aufnahmeaktionen nötig wären.

Die Ergebnisse dieses Studienprojekts zeigen, dass die Schweiz im internationalen Vergleich ein etablierter Resettlement-Staat ist und bereits die meisten der im Ausland eingesetzten Instrumente anwendet. Ausnahmen bilden die Private Sponsorship Programme und humanitären Korridore, wobei auch Elemente dieser Formen bereits Teil des Schweizer Resettlement-Programms sind. Humanitäre Korridore gibt es beispielsweise in Italien oder Frankreich. Bei diesen wird der Prozess von der Identifizierung der schutzsuchenden Personen bis zu deren Integration von konfessionellen und zivilgesellschaftlichen Akteuren finanziert und organisiert. In der Schweiz ist ausschliesslich der Bund für die direkte Aufnahme von Flüchtlingen zuständig und setzt die Resettlement-Programme gemeinsam mit den Kantonen, Städten und Gemeinden um.

Eine Verlagerung der derzeit beim Bund angesiedelten Kompetenzen bei der Aufnahme von Flüchtlingsgruppen wäre möglich, würde aber weitreichende gesetzliche und finanzielle Anpassungen erfordern. Zusätzlich wären politische Vereinbarungen zwischen Kantonen und Städten/Gemeinden notwendig. Die Studie zeigt zudem auf, dass die Schweiz mit der Möglichkeit, überall auf der Welt ein humanitäres Visum zu beantragen, weiter geht als andere Aufnahmestaaten.

Unterschiedliche Positionen in der Begleitgruppe

Der Bundesrat hat 2018 für die Planung und Umsetzung der Schweizerischen Resettlement-Programme eine Begleitgruppe eingesetzt, in welcher der Bund, die Kantone, die Städte, die Gemeinden, das UNHCR und die Schweizerische Flüchtlingshilfe vertreten sind. Diese Begleitgruppe wurde beim Studienprojekt einbezogen. Dabei hat sich gezeigt, dass die verschiedenen Mitglieder unterschiedliche Forderungen und Erwartungen an den Bund haben. Sämtliche Mitglieder würdigten die Studie aber als gute Übersicht über die bestehenden nationalen und internationalen Zugangswege und als eine solide Grundlage für allfällige weitere Diskussionen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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