Zusätzliche Sicherheit im Schengen-Raum dank SIS-Weiterentwicklung
Bern, 19.10.2022 - Die Schengen-Staaten wollen das Schengener Informationssystem (SIS) verbessern, um die Sicherheit im Schengen-Raum zu optimieren. Die Änderungen stärken die Bekämpfung des illegalen Aufenthalts im Schengen-Raum und die Zusammenarbeit der nationalen Sicherheits- und Migrationsbehörden in Europa. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 die Umsetzung im Schweizer Recht auf Verordnungsstufe verabschiedet. Die Bestimmungen treten am 22. November 2022 in Kraft.
In der Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS-Verordnung) werden die Zugriffsrechte der Migrationsbehörden und anderer Behörden auf Fahndungseinträge präzisiert. Zusätzlich werden die Ausschreibungskategorien für Personen und Gegenstände erweitert, beispielsweise für schutzbedürftige Personen. Auch werden neu Rückkehr-Entscheide sowie alle vollstreckbaren strafrechtlichen Landesverweisungen im SIS erfasst. Diese zusätzlichen Daten sollen auch statistisch ausgewertet werden und tragen so zur Herstellung einer Statistik zum Vollzug der Landesverweisungen bei.
Eine andere Änderung betrifft die Verordnung Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE). Neu werden die Fingerabdrücke von Drittstaatsangehörigen, gegen die ein Rückkehrentscheid verfügt worden ist, in der Datenbank für biometrische erkennungsdienstliche Daten (AFIS) gespeichert. Diese Daten werden schon seit dem 1. Juli 2021 bei einer polizeilichen Ausschreibung zwecks Einreiseverweigerung an das nationale SIS übermittelt. Das wird künftig für alle Migrationsausschreibungen gelten - mit dem Ziel der besseren Identifizierung ausgeschriebener Personen.
Die Verordnungsänderungen basieren auf Gesetzesanpassungen, die das Schweizer Parlament am 18. Dezember 2020 gutgeheissen hat. Zu den Verordnungsänderungen hat der Bundesrat zudem eine Vernehmlassung durchgeführt. In der Vernehmlassung wurden die Verordnungsänderungen grundsätzlich begrüsst. Kleinere Kritikpunkte wurden aufgenommen. So stellt der Bund die benötigten IT-Lösungen bereit, um die von den Kantonen vorzunehmenden zusätzlichen Dateneingaben zu optimieren. Die gesetzlichen Grundlagen treten am 22. November 2022 in Kraft. Gleichzeitig ist die Inbetriebnahme des verbesserten SIS vorgesehen.
Adresse für Rückfragen
Information und Kommunikation SEM, medien@sem.admin.ch
Links
- Erläuternder Bericht
- ZEMIS-Verordnung
- N-SIS-Verordnung
- RIPOL-Verordnung
- Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten
- VZAE
- Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung der Änderung vom 18. Dezember 2020 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration
- Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung der Änderung vom 18. Dezember 2020 des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes
- Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung der Änderung vom 18. Dezember 2020 des Strafgesetzbuches
- Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html
Bundesamt für Polizei
http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home.html
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
https://www.bazg.admin.ch
Letzte Änderung 10.06.2024