Vorzeitige Zuweisung von Asylsuchenden an Kantone wird Mitte Dezember aufgehoben

Bern-Wabern, 30.11.2022 - Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wird den Kantonen ab Mitte Dezember keine Asylsuchenden mehr vorzeitig zuweisen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. In den Bundesasylzentren stehen wieder genügend Unterbringungsplätze für neu eintretende Asylsuchende zur Verfügung.

Das SEM hat seine Planungen auf eine hohe Zahl von neuen Asylgesuchen im Jahr 2022 ausgerichtet und daher die Zahl der Unterbringungsplätze in den Bundesstrukturen in den letzten Monaten von rund 5000 auf über 9000 erhöht. Da jedoch seit September bis zu 800 Personen pro Woche ein Asylgesuch in der Schweiz stellten, waren die Bundesasylzentren dennoch zunehmend ausgelastet und verfügten kaum noch über freie Betten. Um die Aufnahmefähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, weist das SEM seit Ende Oktober 2022 einen Teil der Asylsuchenden den Kantonen vorübergehend früher zu als bisher. In einem ersten Schritt handelte es sich um Personen mit einer Wegweisungsverfügung. Seit einigen Wochen lässt das SEM auch Personen frühzeitig aus den Bundesasylzentren austreten, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Diese ausserordentliche Massnahme, die von den Kantonen effizient umgesetzt wird, zeigt Wirkung. Das SEM kann weiterhin alle Asylsuchenden wie auch die Schutzsuchenden aus der Ukraine aufnehmen. Dies auch dank der weiteren Beschleunigung der Asylverfahren und dem Einsatz zusätzlicher Fachpersonen bei der Bearbeitung von Asylgesuchen, aber auch dank Unterstützung durch die Armee, die dem SEM mehrere zusätzliche Unterkünfte zur Verfügung stellt. Die Bundesasylzentren verfügen daher wieder über genügend freie Betten, um die Unterbringung von Asylsuchenden während der ganzen Dauer des Asylverfahrens gewährleisten zu können. Ab 16. Dezember wird das SEM deshalb den Kantonen keine Asylsuchenden mehr ohne abgeschlossenes Asylverfahren vorzeitig zuweisen. Asylsuchende mit einer Wegweisungsverfügung werden falls nötig auch weiterhin vor Ablauf der vorgesehenen maximalen Aufenthaltszeit von 140 Tagen aus den Bundesasylzentren austreten. Dabei handelt es sich um eine verhältnismässig kleine Gruppe. Die Kantone wurden vergangene Woche über diesen Entscheid orientiert.

Anhaltend hohe Zahl neuer Asylgesuche

Das SEM registrierte im Oktober 3208 neue Asylgesuche und damit den höchsten Monatswert seit Anfang 2016. Im November ist mit ähnlich vielen Gesuchen zu rechnen. Die Zahl neuer Asylgesuche dürfte Ende Jahr bei rund 24 500 liegen. Parallel dazu stellen weiterhin 2600 bis 3000 Personen aus der Ukraine pro Monat ein Gesuch um Erteilung des Schutzstatus S.

Um weiterhin genügend Unterbringungsplätze für Asyl- und Schutzsuchende sicherstellen und die Kantone entlasten zu können, muss das SEM weitere Unterkünfte in Betrieb nehmen können. In enger Zusammenarbeit mit der Armee wird derzeit geprüft, ob diese dem SEM zusätzliche Unterbringungskapazitäten zur Verfügung stellen kann. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Armee ihrem Grundauftrag jederzeit nachkommen muss.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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