Umsetzung der Asylgesetzrevision (AsylG) – Beschleunigung der Asylverfahren

Worum geht es?

Die Bevölkerung hat am 5. Juni 2016 die Vorlage für beschleunigte Asylverfahren mit 66,8 % Ja-Stimmen angenommen. Damit haben die Stimmberechtigten zwei Grundsätze verankert: Erstens werden die Asylverfahren beschleunigt. Und zweitens werden auch die raschen Asylverfahren in der Schweiz weiterhin rechtstaatlich korrekt durchgeführt. Das ist die Grundlage eines konsequenten, fairen und glaubwürdigen Asylwesens.

Die beschlossene Neustrukturierung des gesamten Asylbereichs bedeutet sowohl für das Staatssekretariat für Migration (SEM) als auch für die Kantone, Städte und Gemeinden umfangreiche Umsetzungsarbeiten. Das nimmt Zeit in Anspruch. Dabei wird die enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städte- und Gemeindeverband weitergeführt.

Einige dieser Arbeiten sind schon länger im Gang. Dazu gehören beispielsweise die Standortplanung der neuen Bundesasylzentren, die Ausarbeitung der notwendigen Verordnungen, organisatorische Anpassungen zwischen Bund und Kantonen sowie strukturelle Veränderungen im Rahmen einer Organisationsentwicklung des SEM.

Einige Änderungen des revidierten Asylgesetzes konnten ohne Anpassungen der Verordnungen umgesetzt werden. Aus diesem Grund hat der Bundesrat diese bereits auf den 1. Oktober 2016 in Kraft gesetzt. Diese Änderungen beinhalten unter anderem Massnahmen zur Verbesserung des Wegweisungsvollzugs von abgewiesenen Asylsuchenden.

Um die Realisierung der neuen Bundesasylzentren zu ermöglichen, wurde im Rahmen der Asylgesetzrevision ein Plangenehmigungsverfahren eingeführt, wonach Bau- und Umbauvorhaben vom EJPD als einzige zuständige Behörde genehmigt werden. Die entsprechenden Gesetzesbestimmungen sowie die dazugehörige Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich sind am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Zusätzlich wurden zu diesem Zeitpunkt weitere Bestimmungen des AsylG bzw. des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) in Kraft gesetzt. Es handelt sich um Bestimmungen, welche aufgrund verschiedener Faktoren (z.B. finanzielle Auswirkungen, Rechtssicherheit etc.) losgelöst vom Hauptbestandteil der Asylgesetzrevision so rasch als möglich in Kraft gesetzt werden sollten.

Am 30. August 2017 hat der Bundesrat sodann das Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsanpassungen zu den übrigen Bestimmungen der Asylgesetzrevision (Verfahrensbestimmungen, Bestimmungen zum Rechtsschutz, etc.) eröffnet. Dieses dauerte bis zum 30. November 2017. Diese Verordnungs- und Gesetzesbestimmungen werden voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten.

Dokumentation

3. Bereich

Neue Bestimmungen

    

Letzte Änderung 05.12.2018

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