Teilrevision des Ausländergesetzes (AuG): Integrationsrechtliche Bestimmungen

Worum geht es?

Die integrationsrechtlichen Bestimmungen des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2005 sind an den Integrationsplan des Bundes anzupassen. Dazu gehören einzelne Bestimmungen im Zusammenhang mit der Zulassung, der Aufenthaltsbewilligung, der Niederlassungsbewilligung, dem Familiennachzug und der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung an vorläufig aufgenommene Personen sowie verschiedene spezialgesetzliche Bestimmungen. Die Integration soll im Sinne des Grundsatzes von "Fördern und Fordern" verbindlicher gestaltet werden. Einige Bestimmungen sollen von der Verordnungsstufe auf die Gesetzesstufe angehoben werden.

Was ist bisher geschehen?

Das Vernehmlassungsverfahren der Teilrevision des Ausländergesetzes (Integration) dauerte vom 23. November 2011 bis zum 23. März 2012.

Der Bundesrat hat am 8. März 2013 die Botschaft und den Gesetzesentwurf zur Änderung des Ausländergesetzes (Integration) verabschiedet. Die Vorlage sieht neben einer Anpassung der Bestimmungen zum Aufenthalt, zum Familiennachzug und zur Integration auch eine Anpassung weiterer Bundesgesetze vor. Der Ständerat hat der Vorlage am 11. Dezember 2013 mit wenigen Änderungen zugestimmt.

Nach der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 zur Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" haben die eidgenössischen Räte den Gesetzesentwurf an den Bundesrat zurückgewiesen. Sie haben dem Bundesrat den Auftrag erteilt, die Vorlage unter Berücksichtigung des neuen Artikels 121a BV und auf der Basis der Beschlüsse des Ständerates zu überarbeiten. Zusätzlich sollen die Anliegen von vier parlamentarischen Initiativen in die Zusatzbotschaft aufgenommen werden.

Das Vernehmlassungsverfahren zu diesen Änderungen dauerte vom 11. Februar bis zum 28. Mai 2015. Am 4. März 2016 hat der Bundesrat nun die Zusatzbotschaft zur Änderung des Ausländergesetzes (Integration) zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Am 16. Dezember 2016 stimmte das Parlament dem revidierten Ausländergesetz zu (13.030; Integration).

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. August 2018 die Inkraftsetzung des revidierten Ausländergesetzes per 1. Januar 2019 beschlossen. Mit der Inkraftsetzung wird das Ausländergesetz in "Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration" (Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG) umbenannt (Medienmitteilung)

 

Inhalt der Zusatzbotschaft

In seiner Botschaft schlägt der Bundesrat folgenden Anpassungen vor:

Die Sonderabgabepflicht für erwerbstätige Personen aus dem Asylbereich sowie die Bewilligungspflicht betreffend die Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen sollen abgeschafft werden. Mit diesen Massnahmen kann die Arbeitsmarktintegration von erwerbsfähigen Personen aus dem Asylbereich verbessert und dieses inländische Potenzial für den Arbeitsmarkt stärker ausgeschöpft werden. Dadurch sinkt der Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften aus dem Ausland.

Zudem werden mit dieser Vorlage die Anliegen von vier parlamentarischen Initiativen umgesetzt, soweit ihnen nicht bereits früher im Rahmen der Integrationsvorlage oder in einer anderen Gesetzesvorlage Rechnung getragen wurde. Auf die Umsetzung einer fünften parlamentarischen Initiative ("Rückstufung eines niedergelassenen integrationsunwilligen Ausländers zum Jahresaufenthalter", Pa. Iv. 08.406) wird verzichtet.

Dokumentation

1. Vernehmlassung

2. Vernehmlassung

    

Letzte Änderung 01.01.2019

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