Vereinbarung zur Beteiligung am EASO

Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office, EASO)

Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office, EASO)

Worum geht es?

Die Hauptaufgabe von EASO ist die Unterstützung von Mitgliedstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind. Hierzu koordiniert EASO zum Beispiel die Entsendung von Teams, die dem betroffenen Mitgliedstaat vor Ort helfen. Das Büro hilft ausserdem bei der Organisation von Übersetzungsdiensten, bei der Vermittlung von Herkunftsländerinformationen oder bei der Verwaltung von Asylverfahren. EASO dient ferner dem Informationsaustausch und der Koordination der Herkunftsländerinformationen. Die Verordnung zur Schaffung des EASO sieht die Möglichkeit vor, dass sich die vier assoziierten Staaten der Schengen- und Dublin-Abkommen (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) an den Aktivitäten von EASO beteiligen. Das Büro hat keine Weisungsbefugnisse gegenüber den nationalen Behörden.

Dokumentation

Vernehmlassung

Botschaft

Botschaft und Entwurf

    

Letzte Änderung 01.03.2016

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