Übernahme des Durchführungsbeschlusses K(2025) 2696 endg. zur Änderung des Durchführungsbeschlusses K(2022) 8993 endg. über das Volumen des Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Worum geht es?

Der Fonds für integrierte Grenzverwaltung, das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI-Fonds) wurde mit der Verordnung (EU) 2021/1148 für den Zeitraum 2021–2027 geschaffen. Der BMVI-Fonds dient insbesondere dazu, die Schengen-Staaten beim Schutz der Aussengrenzen, bei der Prävention und Bekämpfung irregulärer Migration, bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität sowie bei der Erleichterung legaler Reisen zu unterstützen. Die ursprüngliche Finanzausstattung des Fonds belief sich für den Zeitraum 2021–2027 auf rund 6,24 Milliarden Euro. Die Schweiz beteiligt sich seit dem 1. August 2024 gestützt auf eine Zusatzvereinbarung mit der EU am BMVI-Fonds.

Im Rahmen der Revision des mehrjährigen Finanzrahmens der EU für den Zeitraum 2021–2027 zeigte sich, dass die bisherige Mittelausstattung des BMVI-Fonds angesichts zusätzlicher politischer Prioritäten und neuer Anforderungen nicht ausreicht. Vor diesem Hintergrund beschloss die EU-Kommission, die Mittel der thematischen Fazilität des BMVI-Fonds aufzustocken und das entsprechende Arbeitsprogramm zeitlich bis 2027 zu verlängern. Diese Anpassungen wurden mit dem Durchführungsbeschluss K(2025) 2696 endg. formell festgelegt. Das Gesamtbudget des BMVI-Fonds wird dabei um eine Milliarde Euro erhöht. Gleichzeitig wird der zeitliche Geltungsbereich des Arbeitsprogramms angepasst.

In der Botschaft zur Beteiligung der Schweiz wurde der Gesamtbeitrag über die gesamte Laufzeit des Fonds auf rund 300 Millionen Franken geschätzt. Insgesamt dürfte sich der Schweizer Beitrag neu auf rund 323 Millionen Franken über die siebenjährige Laufzeit des Fondsbelaufen. Durch die Aufstockung des BMVI-Fonds um eine Milliarde Euro stehen der Schweiz voraussichtlich zusätzliche Mittel von rund 20 Millionen Franken für die Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts zur Verfügung. Diese Zuweisungen ergänzen die ursprüngliche geschätzte Basiszuweisung der Schweiz von rund 50 Millionen Franken.

Was ist bisher geschehen?

  • Der von der Schweiz zu übernehmende Durchführungsbeschluss K(2025) 2696 endg. wurde am 8. Mai 2025 von der EU-Kommission verabschiedet und der Schweiz am 29. Oktober 2025 als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands notifiziert.
  • Der Bundesrat beschloss am 26. November 2025, den Durchführungsbeschluss vorbehaltlich der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu übernehmen, und notifizierte der EU seinen Beschluss am 27. November 2025.
  • Am 5. Juni 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Durchführungsbeschlusses K(2025) 2696 endg. gutgeheissen (Medienmitteilung).

Dokumentation

Letzte Änderung 05.06.2026

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