Worum geht es?
Die von der Schweiz zu übernehmenden Rechtsgrundlagen des EU-Migrations- und Asylpakts umfassen unter anderem die Verordnung (EU) 2024/1351 über das Asyl- und Migrationsmanagement, die Verordnung (EU) 2024/1358 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten (Eurodac-Verordnung) und die Verordnung (EU) 2024/1356 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Aussengrenzen (Überprüfungsverordnung). Gewisse Bestimmungen müssen zudem auf Verordnungsstufe konkretisiert werden. Davon sind insbesondere die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.201), die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV; SR 142.204), die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL; SR 142.281), die Asylverordnung 1 (AsylV 1; SR 142.311) und die Asylverordnung 3 (AsylV 3; SR 142.314) betroffen.
Neue Eurodac-Verordnung
Die Rechtsgrundlagen von Eurodac treten zusammen mit dem Migrationspakt in Kraft. Die Eurodac-Vorlage setzt jedoch die Erstellung einer neuen nationalen Verordnung voraus, die im letzten Quartal 2026 in Kraft treten wird. Die Verordnung regelt verschiedene Aspekte wie etwa die Rolle der Fingerabdruck- und Gesichtsbildexpertinnen und -experten, die Bekanntgabe von Daten zum Zweck der Rückkehr von Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsbewilligung sowie die Bestimmungen zum Datenschutz und zu den Rechten der betroffenen Personen. Dieses neue Rechtsinstrument wird sowohl den Ausländer- als auch den Asylbereich abdecken und gewisse Bestimmungen ersetzen, die bereits am 12. Juni 2026 in Kraft treten.
Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 18. Februar 2026 eröffnet und dauert bis zum 25. Mai 2026.
Was ist bisher geschehen?
- Am 20. Juni 2025 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Verordnungspaket im Zusammenhang mit dem Migrationspakt eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 13. Oktober 2025 (Medienmitteilung).
- Im September 2025 hat das Parlament die Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts angenommen.
- Am 18. Februar 2026 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur neuen nationalen Eurodac-Verordnung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Mai 2026 (Medienmitteilung).
Nächster Schritt
Auswertung der Vernehmlassung und Verabschiedung der neuen Eurodac-Verordnung durch den Bundesrat.
Dokumentation
Letzte Änderung 18.02.2026