Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Worum geht es?


Allgemein

Am 18. Mai 2022 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 zur Reform des Visa-Informationssystems. Im Dezember 2022 genehmigte das Parlament die Übernahme und Umsetzung dieser Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands. Die im entsprechenden Bundesbeschluss vorgesehenen Rechtsgrundlagen bedingen auch verschiedene Verordnungsanpassungen.


Reform des VIS

Das zentrale Visa-Informationssystem (C-VIS) ist eine EU-Datenbank, die die Grenzschutzbeamten an den Schengen-Aussengrenzen mit den Konsulaten der Schengen-Staaten in der ganzen Welt verbindet. Die Datenbank umfasst derzeit Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum. Ab 2026 wird sie auch Schengen-Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstitel enthalten. Es ist sicherzustellen, dass alle in der Verordnung (EU) 2021/1134 vorgesehenen Daten an das C-VIS übermittelt werden. Dazu gehören das Gesichtsbild und ein Scan der Personaldatenseite des Reisedokuments von Personen, die ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen oder die für längere Zeit in den Schengen-Raum einreisen möchten. Die Verordnungen zu den Untersystemen ORBIS, Ordipro, ZEMIS, N-SIS und EES sind zu aktualisieren. Sie regeln die Erfassung und Nutzung der neuen Daten. Zudem müssen alle Migrationsbehörden sowie die für Personenkontrollen an der Grenze oder im Hoheitsgebiet der Schweiz zuständigen Behörden Zugang zu den neuen Daten haben. Dies erhöht die Sicherheit im Schengen-Raum und gewährleistet den freien Personenverkehr.

Die Vernehmlassung wird am 26. Juni 2024 eröffnet. Die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer werden bis am 17. Oktober 2024 erwartet.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 7. Juli 2021 verabschiedete die EU die Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134.
  • Am 11. August 2021 beschloss der Bundesrat, diese Schengen-Weiterentwicklungen unter dem Vorbehalt der Erfüllung der verfassungsmässigen Voraussetzungen zu übernehmen, und notifizierte der EU seinen Beschluss am selben Tag.
  • Im Dezember 2022 genehmigte das Parlament den entsprechenden Bundesbeschluss sowie eine Änderung des AIG, die nicht in Zusammenhang mit der Übernahme der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands steht.

Dokumentation

Letzte Änderung 26.06.2024

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