Asyl- und Ausländergesetz: UNO-Kinderrecht wird nicht verletzt

Bern-Wabern. Die von verschiedenen Kinder- und Familienorganisati-onen erhobene Kritik, dass durch das revidierte Asyl- und das neue Ausländerge-setz insbesondere die UNO-Kinderrechtskonvention verletzt würde, ist falsch. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde die Vereinbarkeit des revidierten Asylgesetzes und das neuen Ausländergesetzes mit der Bundesverfassung und mit dem Völkerrecht von den zuständigen Bundesbehörden sorgfältig geprüft; beide Vorlagen sind völkerrechtskonform und verfassungsmässig.

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Ultima modifica 01.09.2006

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