Die Unterzeichnung dieses Abkommens ist eine wichtige Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Demokratischen Republik Kongo im Migrationsbereich. Das Abkommen über die Zusammenarbeit im Migrationsbereich soll die freiwillige Rückkehr fördern und unterstützen. Die Demokratische Republik Kongo verpflichtet sich überdies zur Rückübernahme kongolesischer Staatsangehöriger, welche die Voraussetzungen für den Aufenthalt in der Schweiz nicht oder nicht mehr erfüllen. Dieses Abkommen trägt somit im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit den Interessen beider Staaten Rechnung.
Während ihres Aufenthalts in Kinshasa hat Bundesrätin Sommaruga auch die von der Schweiz finanzierte "Maison des Congolais de lʼétranger et des migrants" besucht. Diese Anlauf- und Beratungsstelle sensibilisiert die kongolesische Bevölkerung insbesondere über die Gefahren der irregulären Migration. Bundesrätin Sommaruga liess sich des Weiteren über den erfolgreichen Verlauf eines Projekts informieren, das vulnerablen kongolesischen Frauen mit Mikrokrediten neue Perspektiven eröffnet.
Im Rahmen ihres Arbeitsbesuchs traf Bundesrätin Sommaruga zudem Vertreter von NGOs, welche die vielfältigen Herausforderungen, vor denen die Demokratische Republik Kongo insbesondere nach den umstrittenen Wahlen vom Herbst 2011 steht, aus Sicht der Zivilgesellschaft darlegten.
Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements reist nach Angola weiter, wo sie ebenfalls ein Abkommen zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich unterzeichnen wird. Sie kehrt am Donnerstag in die Schweiz zurück.
Letzte Änderung 04.02.2013
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