1. Nationale Konferenz zu fide

Bern, 15.05.2012 - Die Sprache sei der gemeinsame Nenner im grossen Fundus verschiedener Integrationskonzepte, hielt Bundesrätin Simonetta Sommaruga in ihrer Rede an der fide-Tagung fest. Die Sprache sei zwar keine Garantie für eine erfolgreiche Integration, aber sie sei eine zwingende Voraussetzung dafür. Es gilt das gesprochene Wort.

Geschätzte Damen und Herren

"Die Integration funktioniert in der Schweiz im Grossen und Ganzen relativ gut." Zu diesem Schluss kommt ein Bericht der OECD über die Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern in der Schweiz.

Das freut uns, und eigentlich könnten wir uns ja fragen, ob wir betreffend Integration überhaupt Handlungsbedarf haben.
Meine Antwort ist klipp und klar: Ja, das haben wir. Wir haben sogar grossen Handlungsbedarf.

Auch bei der Integration in den Arbeitsmarkt haben wir beträchtliche "Lücken" - mit erheblichen Folgen für die Betroffenen, für die Gesellschaft und für die öffentliche Hand.

Handlungsbedarf?

Wir wollen nicht alles nur ökonomisch betrachten und auf die Kosten reduzieren. Halten wir aber dennoch fest:
Die Kosten der Nichtintegration sind viel höher als die Kosten der Integrationsförderung.

Einige Beispiele:

  • Die Schwächsten sind am schwächsten in den Arbeitsmarkt integriert: Die Erwerbsbeteiligung von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen betrug in den letzten Jahren insgesamt jeweils nur rund 30%.
  • Ausländerinnen wiesen Ende 2010 mit 9.3% eine fast dreimal so hohe Arbeitslosigkeit auf wie ihre Schweizer Kolleginnen.
  • Ausländerinnen und Ausländer sind überproportional stark von Armut betroffen. 2008 galt dies z.B. für 30% der Eingewanderten aus dem Westbalkan, aus der Türkei, aus Rumänien und Bulgarien.
  • Die Sozialhilfequote für Flüchtlinge mit einem Aufenthalt bis zu fünf Jahren liegt bei über 80%.
  • Obwohl die ausländische Bevölkerung insgesamt eindeutig Nettozahlerin ist für wichtige Sozialwerke wie die AHV, besteht für gewisse Personengruppen also dringender Bedarf für Integrationsmassnahmen.
  • Ein weiteres Beispiel: Verglichen mit der Schweizer Bevölkerung beurteilt die Migrationsbevölkerung ihren Gesundheitszustand als deutlich schlechter.
    • Das gilt besonders für die die eingewanderten Frauen sowie für ältere Migrantinnen und Migranten.
    • Dies löst zum einen Kosten für unser Gesundheitswesen aus, das verletzt aber vor allem auch unseren Gerechtigkeitssinn.

Ich möchte ein letztes Beispiel erwähnen, ein besonders drastisches Beispiel von Nicht-Integration:

Vor einem Monat befand ein Gericht einen Pakistani, der vor zwei Jahren seine 16-jährige Tochter erschlagen hatte, schuldig des Mordes. Der Mann habe in einer „Situation der Demütigung" seine Ehre wiederherstellen wollen, so der Richter. Seine Tochter hatte ihre eigenen Wege gesucht und dabei familiäre Grenzen getestet.

Die Tat dieses Mannes widerspricht in eklatanter Weise unseren grundlegenden Wertvorstellungen. Ich meine Werte wie die individuelle Freiheit, die Selbstbestimmung und natürlich die gleichen Rechte für Mann und Frau.

Die Tat wurde begangen von einem Menschen, der seit 25 Jahren in der Schweiz lebt und arbeitet. Neben individuellen Faktoren, die zu dieser Tat geführt haben mögen, ist sie für mich vor allem ein trauriger Schlusspunkt einer verpassten gesellschaftlichen Integration.

Nur wer über Jahrzehnte an der Gesellschaft vorbeilebt, kann eine solche Tat begehen. Und selbstkritisch müssen wir uns auch fragen, ob nicht zu viele Menschen weggeschaut haben, bevor es zu dieser Tat gekommen ist.

Gewiss, es handelt sich hier um einen Einzelfall, aber diese ganz unterschiedlichen Beispiele zeigen doch eindrücklich, wie schwerwiegend die Auswirkungen von verpasster oder unzureichender Integration sind, und zwar in allen Lebensbereichen.

Integrationsplan des Bundesrats

Meine Damen und Herren, der Bundesrat erachtet die Integration der ausländischen Bevölkerung deshalb als eine grosse und wichtige Aufgabe.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass Integration eine der wichtigsten Investitionen in die Zukunft unseres Landes ist:

  • eine Investition in die wirtschaftliche Entwicklung, aber auch
  • eine Investition in den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Er hat deshalb im November 2011 einen Integrationsplan beschlossen, der sowohl rechtliche als auch programmatische Massnahmen benennt. Dieser Plan stützt sich auf eine mehrjährige Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Der Integrationsplan sieht einerseits vor, in Zukunft die Integrationserfordernisse für Zugewanderte verbindlicher zu gestalten. Wenn Zugewanderte auf lange Sicht nicht für sich selber sorgen können oder die Sicherheit erheblich stören, sollen die Behörden zudem frühzeitig intervenieren können. Hierzu steht das Instrument der Integrationsvereinbarung zur Verfügung.

Andererseits soll auch das Fördern verbindlicher werden. Auch das geht nur in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden. Wir möchten in Zukunft mehr Mittel für die Integration einsetzen, insgesamt 110 Millionen Franken jährlich. Und wir wollen verbindliche Angebote in allen Kantonen der Schweiz.

Neu sehen wir eine flächendeckende Erstinformation für Neuzuziehende vor. In allen Kantonen sind Massnahmen gegen Diskriminierung zu treffen. Und ausserdem soll der Zugang der Kinder im Vorschulalter zu früher Förderung verbessert werden.

Sprache als Voraussetzung erfolgreicher Integration

Um Teil der Gesellschaft zu werden, muss man, ohne die eigene Lebensweise aufzugeben:

  • für sich selber sorgen können, 
  • sich an die Rechtsordnung halten und 
  • sich im Alltag verständigen und organisieren können. 

Die Sprache ist der gemeinsame Nenner im grossen Fundus verschiedener Integrationskonzepte. Sie ist zwar keine Garantie für eine erfolgreiche Integration, aber sie ist eine zwingende Voraussetzung dafür.

Wenn es um chancengleichen Zugang zur Sprachförderung geht, spielt der Staat eine unersetzbare Rolle. Wir denken dabei natürlich in erster Linie an den Sprachunterricht in der Volksschule. Die Aufgabe des Staates geht aber darüber hinaus:

Nehmen wir als Beispiel einer jungen Portugiesin, seit vier Jahren in der Schweiz, Mutter von zwei kleinen Kindern. Ihr Mann arbeitet im Schichtbetrieb eines grossen Unternehmens. Das Familienbudget ist bescheiden. Selbst wenn sie über einen soliden schulischen Rucksack verfügt, ist es in ihrer Lebenssituation nicht realistisch, dass sie tagsüber regelmässig einen Sprachkurs besucht. Wenn sie aber nicht lernt sich zu verständigen, führt dies unausweichlich zu Problemen in Alltagssituationen: Wie sollen die Eltern ihren Kindern bei den Schulaufgaben helfen? Wie den Gang zum Arzt meistern?

Aber auch: Wie soll die junge Portugiesin eine Stelle finden, falls sie das möchte, z.B. wenn die Kinder etwas grösser sind?
Dieses Beispiel zeigt: kluge und bedarfsgerechte Sprachförderung muss das Kernstück unserer Integrationspolitik sein.

Der Bund richtet daher seit 2001 jährlich rund 10 Millionen Franken für die Sprachförderung aus. Zudem erhalten die Kantone seit 2008 eine Integrationspauschale für Flüchtlinge in der Höhe von jährlich zwischen 30 und 40 Millionen Franken. Ein grosser Teil dieser Mittel wird ebenfalls für die Sprachförderung verwendet.

Vor diesem Hintergrund beschloss der Bundesrat vor fünf Jahren, ein Rahmenkonzept für die sprachliche Förderung von Migrantinnen und Migranten entwickeln zu lassen. Er tat dies mit dem Ziel, allgemeine Richtlinien und Instrumente für eine sinnvolle Sprachförderung in der Schweiz bereitzustellen.

‚fide' ist das Resultat dieser mehrjährigen Bemühungen. Es ist eine Sprachlernkonzept, welches das Handeln im Alltag in den Vordergrund stellt.

Was muss die portugiesische Mutter wissen, damit sie ihr fiebriges Kind innert rascher Frist zum Arzt bringen kann? Sie muss ein Telefonat führen können, um einen Termin zu vereinbaren. Sie muss den Bus nehmen und sich durchfragen können. Und sie muss dem Arzt die Situation schildern können und verstehen, was er ihr für Anweisungen und Ratschläge gibt.
Auf diese Fähigkeiten und dieses Wissen zielt ‚fide' ab. Nicht das Bestehen eines abstrakten, schriftlichen Tests ist das Ziel, sondern das Meistern alltäglicher Herausforderungen. ‚fide' ist daher auch für bildungsferne Personen geeignet.

Solche Kurse haben zudem erfreuliche Nebenwirkungen: Die Portugiesin, die an einem Sprachkurs teilnimmt, trifft dabei andere Frauen, mit denen sie sich austauschen, von denen sie Neues über unser Land erfährt, mit denen sie über die sozialen Gepflogenheiten reden kann, von denen sie auch einmal Hilfe bekommt, wenn sie in Not ist.

Meine Damen und Herren, Sprachförderung kostet den Steuerzahler Geld. Integration, ich habe es gesagt, ist eine Investition. Ich bin der Überzeugung, dass dies gut investiertes Geld ist. Denn fehlende Sprachkenntnisse und mangelhafte Integration kommen uns weit teurer zu stehen.

Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung kam 2007 zum Schluss, dass sich die Kosten der Nichtintegration von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland auf 3.5 - 7.5 Milliarden Euro beliefen. Umgerechnet auf die Schweiz wären das 400 - 900 Millionen Franken bedeuten. Integrationsförderung lohnt sich also - immer und in jedem Fall!

Mehr Verbindlichkeit und Gegenseitigkeit, das braucht unsere Integrationspolitik. Der Staat kann und soll dazu beitragen: mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen, mit wirksamen Fördermassnahmen und mit gezielter Information.

Das Beherrschen der Landessprache ist und bleibt aber der wichtigste Schlüssel für die Integration. Das müssen wir konsequent fördern und einfordern. Das ist keine Schikane, wie einige meinen, sondern eine Chance für alle.

Nur wer versteht und auch verstanden wird, kann sich in unserer Gesellschaft entfalten, kann mithelfen, kann sich wehren und kann Verantwortung übernehmen.

Sie, meine Damen und Herren, wissen das, und Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Integration und somit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land.

Ich bin Ihnen dankbar für Ihr wertvolles Engagement und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Tagung.


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18


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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Letzte Änderung 19.01.2023

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