Volksabstimmung vom 10. Juni 2018
Das neue Geldspielgesetz wurde am 10. Juni 2018 an der Urne mit 72,9% Ja-Stimmen angenommen.
Amtliche Endergebnisse
- Stimmbeteiligung: 34,52%
- Total Stimmen: 1'818'231
- Ja: 1'326'207 (72,9%)
- Nein: 492'024 (27,1%)
Unten finden Sie die Informationen zum neuen Geldspielgesetz, die das EJPD vor der Abstimmung vom 10. Juni 2018 online veröffentlicht hatte.
TV-Statement
Bundesrätin Simonetta Sommaruga
Das neue Geldspielgesetz
Medienkonferenz, 12. März 2018
Worum geht es?
In der Volksabstimmung vom 11. März 2012 haben 87% der Stimmenden und alle Kantone eine neue Verfassungsbestimmung über Geldspiele angenommen (Art. 106 BV). Im September 2017 verabschiedete das Parlament mit deutlicher Mehrheit das neue Geldspielgesetz, das den Verfassungsartikel umsetzt und die veraltete Gesetzgebung ablöst. Das neue Gesetz hält an der bewährten Politik mit klaren Regeln und Kontrollen fest: Wer in der Schweiz Geldspiele durchführen will, muss Schweizer Recht einhalten und einen Beitrag zugunsten des Gemeinwohls leisten.
Das Gesetz bringt aber auch Neuerungen. Es…
... macht den längst nötigen Schritt ins digitale Zeitalter: Das Geldspielgesetz lässt neue Angebote im Internet zu. Es trägt damit der Digitalisierung Rechnung. Auch für diesen Bereich gelten aber klare Regeln, denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das Geldspielgesetz sieht insbesondere vor, den Zugang zu nicht bewilligten Online-Spielen zu verhindern (mehr dazu in den Fragen und Antworten zum Geldspielgesetz). Heute zahlen Unternehmen, die in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele über das Internet anbieten, nichts zugunsten des Gemeinwohls der Schweiz. Sie müssen auch nichts tun, um Spielsucht, Betrug oder Geldwäscherei zu verhindern. Für Bundesrat und Parlament ist klar: Unbewilligte Spiele dürfen nicht toleriert werden – nicht in Hinterzimmern, nicht in Kellern, und auch nicht im Internet.
… sichert den alljährlichen Milliardenbeitrag für AHV/IV, Kultur, Soziales und Sport: Rund eine Milliarde Franken fliesst jährlich aus Casinos, Sportwetten und Lotterien in die AHV/IV (2016: 276 Mio. Franken) und an unzählige gemeinnützige Organisationen (2016: 630 Mio. Franken). Anbieter von unbewilligten Online-Geldspielen zahlen heute jedoch nichts zugunsten des Gemeinwohls, denn sie haben ihren Sitz im Ausland und sind nicht an unser Recht gebunden. Sie können ihren Gewinn also vollumfänglich einstreichen. Schätzungsweise über 250 Millionen Franken entgehen der Schweiz deswegen aktuell pro Jahr – und es werden jährlich mehr, denn die Erträge der Anbieter unbewilligter Spiele nehmen zu (um gegen 15 Prozent pro Jahr). Ohne Geldspielgesetz lässt sich dieser Abfluss nicht stoppen. Es stellt sicher, dass künftig alle Anbieter Abgaben zugunsten des Gemeinwohls zahlen.
… stärkt Prävention und Schutz: Spielsucht kann verheerende Auswirkungen haben, nicht nur für den Spielsüchtigen selbst, sondern für sein ganzes Umfeld. Das neue Gesetz stärkt den Schutz vor Spielsucht. Zum Beispiel verpflichtet es nicht mehr nur Spielbanken, sondern auch die Lotteriegesellschaften, spielsüchtige Personen vom Spielbetrieb auszuschliessen. Und es schützt alle Konsumentinnen und Konsumenten, weil es sicherstellt, dass nur Anbieter zugelassen werden, die sich an unsere Schweizer Vorschriften halten. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Prävention.
… verstärkt den Kampf gegen Manipulationen bei Sportwetten und gegen Geldwäscherei: Das Gesetz macht Geldspiele sicherer und transparenter. Vor allem reduziert es die Gefahr von Manipulationen, auch bei Sportwetten (siehe dazu Magglinger Konvention). Das Gesetz schützt also die Konsumentinnen und Konsumenten vor Betrug. Zudem unterstellt es mehr Anbieter dem Geldwäschereigesetz.
… macht die meisten Spielgewinne steuerfrei: Spielerinnen und Spieler müssen ihre Gewinne in den meisten Fällen nicht mehr versteuern. So werden zum Beispiel alle Lottogewinne bis zu einer Million Franken steuerfrei. Heute zahlen Spielerinnen und Spieler auf Gewinne in Spielbanken keine Steuern. Hingegen sind Gewinne aus Lotterien und Sportwetten steuerpflichtig, wenn sie 1000 Franken übersteigen. Das Geldspielgesetz hebt diese Ungleichbehandlung weitgehend auf.
Das Referendum
Gegen das neue Geldspielgesetz haben verschiedene Kreise mit Unterstützung von grossen ausländischen Geldspiel-Unternehmen das Referendum ergriffen. Am 30. Januar 2018 informierte die Bundeskanzlei, dass das Referendum zustande gekommen ist (Medienmitteilung). Am 31. Januar 2018 setzte der Bundesrat die Abstimmung über das Geldspielgesetz für den 10. Juni 2018 an (Medienmitteilung).
Die Haltung von Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja zum Geldspielgesetz, genauso wie die Kantone. Das Gesetz führt das Schweizer Geldspielrecht ins digitale Zeitalter und stärkt den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor den Gefahren des Geldspiels. Es setzt den Willen des Schweizer Stimmvolks um: In der Schweiz sollen weiterhin nur bewilligte und kontrollierte Spiele angeboten werden dürfen, und die Erträge sollen auch in Zukunft dem Gemeinwohl zugutekommen.
Weitere Infos
Dokumentation
- Fragen und Antworten zum Geldspielgesetz
- Erläuterungen des Bundesrates
-
Geldspielgesetz
Themenseite Bundesamt für Justiz
- Parlamentarische Beratungen
- Referendumsvorlage
Schlussabstimmung
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 10.06.2018